Themenschwerpunkt

Bundes­teilhabegesetz

© Wittekindshof

 

Mehr Selbstbestimmung für Menschen mit Behinderungen

Ab Januar 2020 treten wichtige Änderungen des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) in Kraft. Sie sollen dazu beitragen, dass Menschen mit Behinderungen autonomer leben können, so wie es ihren individuellen Bedürfnissen entspricht. 

Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland

„Die größte Herausforderung bei der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes besteht darin, dass Menschen mit Behinderung ihren individuellen Bedarf weiterhin erfüllt bekommen und die neuen Regelungen verstehen können.”

Nachgefragt

Der Leiter des Zentrums für Gesundheit, Rehabilitation und Pflege, Dr. Peter Bartmann zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes im Jahr 2020

Dr. Peter Bartmann: Leistungen zur Teilhabe werden jetzt stärker auf die jeweilige Person hin ausgerichtet. Sie orientieren sich nicht mehr an der Wohnform (Einrichtung, betreutes Wohnen, Privathaushalt), sondern werden am individuellen Bedarf und den persönlichen Zielen ausgerichtet, aber auch am Umfeld, in dem der Mensch mit Behinderung lebt oder leben will.

Zum Beispiel: Zwei Menschen mit ganz ähnlichen Beeinträchtigungen wollen ganz unterschiedlich leben: Herr Meyer ist sportinteressiert und Mitglied eines Fanclubs. Für ihn ist der Besuch von Sportwettkämpfen besonders wichtig. Herr Müller ist ein sehr zurückgezogener Mensch, der nicht gerne in Gruppen ist. Für ihn ist eine individuelle Unterstützung bei der Aufnahme von sozialen Kontakten wichtig. Außerdem würde er sehr gerne in der Nähe seiner Schwester wohnen.  Die unterschiedlichen Bedürfnisse werden nun bei der "Bedarfsfeststellung" durch den Träger der Eingliederungshilfe stärker berücksichtigt.

Unterschieden wird zwischen den Leistungen zur sozialen Teilhabe, also der Unterstützung beim Wohnen und Alltag in der Gesellschaft, den Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (zum Beispiel in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung, bei einem Unternehmen des allgemeinen Arbeitsmarktes mit einem besonderen sozialen Auftrag (Inklusionsunternehmen), der Teilhabe an Bildung (Schule, Ausbildung, Hochschule).

Neu ist, dass die existenzsichernden Leistungen (Lebensunterhalt und Wohnung) von den sogenannten Fachleistungen der Eingliederungshilfe getrennt werden.

Während früher Menschen in Heimen der Behindertenhilfe eine komplette Versorgung und ein Taschengeld erhielten, beziehen sie jetzt meistens Leistungen der Grundsicherung und nehmen Fachleistungen in Anspruch. Für Wohnen und Verpflegung müssen sie ab 1.1.2020 bezahlen - aus ihrem Arbeitseinkommen, Vermögen (sofern vorhanden) oder aus den Leistungen der Grundsicherung, die sie bei Bedarf wie andere Bürgerinnen und Bürger erhalten.

Eine wichtige Errungenschaft für wirtschaftlich leistungsfähige Menschen mit Behinderung ist das deutlich erhöhte Schonvermögen (56.000 €), das bei der Beantragung von Teilhabeleistungen nicht angegriffen werden muss.

 

Bartmann: Wer in einer Einrichtung wohnt, muss sich darauf einstellen, den Lebensunterhalt und die Miete über ein eigenes Konto selbst in die Hand zu bekommen - und der Einrichtung Miete und Kosten für Verpflegung und andere Leistungen zu zahlen. Das bedeutet mehr Autonomie, ist aber auch mit neuen Aufgaben verbunden, die der Bewohner oft gemeinsam mit seinem gesetzlichen Betreuer erledigen muss.

Die Grundlage ist ein Vertrag nach dem Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG), den er mit der Einrichtung abschließt.

Die Feststellung des individuellen Bedarfs ist für die Bewohner der stationären Wohnangebote ein großer Schritt: Sie selbst sollen sagen, wie sie leben möchten und was sie dafür brauchen. Das bietet die Chance einer individuelleren Lebensgestaltung, ist aber auch ein großer Schritt, wenn man bislang immer in einer Gruppe unterwegs war.

Bartmann: Das neue Gesetz ist in der Umsetzung sehr kompliziert. Das wirkt sich auf die Lebenssituation der Menschen mit Behinderung aus, die zum Beispiel noch nicht wissen, über wieviel Bargeld sie nach neuer Rechtslage frei verfügen können. Viele langjährige Betreuer erklären sich für überfordert angesichts vieler Detailfragen. 

Erst in einigen Jahren wird man erkennen können, in welchem Maße Menschen mit Behinderung durch Leistungen der neuen Eingliederungshilfe in ihrer Teilhabe gefördert werden. Die übergreifenden Zielsetzungen des Gesetzgebers sind positiv, die Komplexität des Bundesgesetzes und seiner (unterschiedlichen) Umsetzung in den Bundesländern ist kritisch zu beurteilen. 

Langfristig besteht die größte Herausforderung darin, die Orientierung am individuellen Bedarf tatsächlich zu verwirklichen. Ihm stehen das Wirtschaftlichkeitsgebot des Leistungsträgers und die Dienstleistungsprozesse der Leistungserbringer gegenüber.

Wenn Sie mehr über die Änderungen des Bundesteilhabegesetzes erfahren möchten, lesen Sie das vollständige Interview.

Geschichten aus unserer Arbeit

  • Filmtipp

    Selbst ist die Jule!

    Der Kurzfilm "Selbst ist die Jule" bringt rund 20 unterschiedliche Menschen mit und ohne Behinderung aus der Diakonie Stetten vor die Kamera, darunter auch Jule Scharr. Für ein Porträtfoto von sich drücken sie alle auf den Selbstauslöser und machen damit die Idee der Selbstbestimmung anschaulich.

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Ansprechpartnerin

Martina Menzel

Soziale Teilhabe für Menschen mit Behinderung

030 65211-1657

[email protected]

Fachverband

Bundesverband evangelische Behindertenhilfe

Berlin

beb-ev.de