Illustration Zusammenhalt
© Diakonie/Francesco Ciccolella

Bundesteilhabegesetz

Das Bundesteilhabegesetz soll die Selbständigkeit von behinderten Menschen in allen Lebensbereichen unterstützen.

29.04.2021

Das Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen – Bundesteilhabegesetz (BTHG) – ist ein stufenweise in Kraft tretendes Artikelgesetz mit Änderungsregelungen in verschiedenen Sozialgesetzbüchern und weiteren Gesetzen.

Der Schwerpunkt liegt auf der Neufassung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX Teil I) und betrifft Änderungen des Eingliederungshilferechts (SGB IX Teil II). Das BTHG wurde am 23. Dezember 2016 verkündet und am 29. Dezember 2016 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Es trat im Zeitraum 2017 bis 2023 in vier Reformstufen in Kraft.

Mit der Reform des SGB IX wurde das Eingliederungshilferecht aus der Sozialhilfe herausgelöst und in ein eigenes Leistungsrecht in das SGB IX Teil II überführt. Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) soll die Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung stärken. Am ursprünglichen Gesetzesentwurf des BTHG gab es viel Kritik. Trotz Nachbesserungen bleibt das Gesetz an vielen Punkten hinter den Vorgaben der UN Behindertenrechtkonvention zurück.

Was sind die Kernpunkte des Bundesteilhabegestzes?

Kernpunkte des Bundesteilhabegesetzes sind u.a.

Texte zum Thema Bundes-Teilhabe-Gesetz (BTHG) in Leichter Sprache sind z.B. auf der Internetseite des BeB abrufbar. U. a. ist dort eine Vortragspräsentation zum BTHG in Leichter Sprache erhältlich.

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