28.10.2022

Stellungnahme zum Gesetzentwurf zur Beschleunigung der Asylgerichtsverfahren und Asylverfahren

Das Bundesministerium des Innern und für Heimat hat einen Referentenentwurf für Änderungen des Asylgesetzes vorgelegt.

Die Asylverfahrensberatung soll ausgebaut und künftigt mit Bundesmitteln finanziert werden. Das Asylverfahren beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und Gerichtsverfahren vor den Verwaltungsgerichten in Asylsachen sollen beschleunigt werden. 

Ausbau und Finanzierung der Asylverfahrensberatung werden von den Wohlfahrtsverbänden seit langem gefordert. Die Diakonie unterhält bereits seit den 1990er Jahren Asylverfahrensberatungsstellen. Auch wenn im Detail noch Anlass zu Kritik besteht, ist die Neuregelung der Asylverfahrensberatung ein wichtiger und großer Schritt.

Um die Verfahren vor der Verwaltung und der Verwaltungsgerichten zu beschleunigen, enthält der Entwurf sinnvolle, aber auch kontraproduktive Ansätze. So ist es sinnvoll, die anlasslose Überprüfung des Schutzstatus abzuschaffen und Bescheide, mit denen Schutz zuerkannt wurde, nur noch dann einem Überprüfungsverfahren zu unterziehen, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Vorausetzungen nicht mehr vorliegen könnten.  Auf der anderen Seite soll das bereits bestehende besondere Verwaltungsprozessrecht noch weiter ausgebaut und komplizierter ausgestaltet werden. Dabei scheint es weniger darum zu gehen, die Verfahren zu beschleunigen, sondern eher darum, die verfahrensrechtliche Stellung von Schutzsuchenden noch weiter zu verschlechtern. Diesem Vorhaben tritt die Diakonie Deutschland entgegen.

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