14.10.2022

Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 10.Oktober 2022 für ein Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes

Die Diakonie Deutschland, der Bundesverband Evangelische Behindertenhilfe (BeB) und der Deutsche Evangelische Krankenhausverband (DEKV) nehmen gemeinsam die Gelegenheit wahr, zu dem oben benannten Gesetzentwurf Stellung zu nehmen. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll der Auftrag des Bundesverfassungsgerichts vom 16.12.2021 umgesetzt werden, eine Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen im Falle einer pandemie-bedingten Triage zu verhindern.

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Entscheidung über die Zuteilung nicht ausreichend vorhandener intensivmedizinischer Behandlungskapazitäten nur nach der aktuellen und kurzfristigen Überlebenswahrscheinlichkeit der betroffenen Personen getroffen werden darf.

Diakonie, BeB und DEKV begrüßen, dass die Bundesregierung ein klares Entscheidungskriterium gesetzlich festlegen will, befürchten jedoch, dass hierdurch eine zumindest mittelbare Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen nicht ausgeschlossen werden kann. Der Vorschlag ist somit nur die am wenigsten schlechte Lösung in einem ethischen Dilemma, in dem es keine guten Lösungen gibt.

Um den Willen der betroffenen Personen bezüglich einer intensivmedizinischen Behandlung zu ermitteln, sind Aufklärungsmaterialien in leichter Sprache und barrierearme Kommunikationsmöglichkeiten im Krankenhaus vorzuhalten. Um eine Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen im Falle der Triage wirksam zu verhindern, ist darüber hinaus die ärztliche Aus- und Weiterbildung zu behinderungsspezifischen Inhalten zu stärken und auch eine „Triage vor der Triage“ gesetzgeberisch zu untersagen.

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