Vertrauliche Geburten

11. März 2020
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Was die vertrauliche Geburt genau ist, wie sie abläuft und wie die Diakonie das Verfahren einschätzt, erläutert diese Übersicht. Suchen Sie Hilfe, Rat oder Angebote? Wir sind vor Ort für Sie da.

Was bedeutet vertrauliche Geburt?

Die vertrauliche Geburt bietet werdenden Müttern, die ihre Schwangerschaft geheim halten möchten und ihr Kind nicht bei sich aufwachsen lassen können oder möchten, ein legales Angebot, mit Hilfe einer Beratungsstelle die anstehende Geburt und alles Weitere vertraulich zu planen.

In diesem Beratungsprozess muss die schwangere Frau nur einmal ihre Daten gegenüber der Beraterin angeben. Bei allen weiteren Schritten, zum Beispiel in der Klinik, verwendet sie ein Pseudonym.

Nach der Geburt wird das Kind einer Adoptiv-Pflegefamilie anvertraut. Durch die vertrauliche Geburt wird sichergestellt, dass eine Frau ihr Kind mit medizinischer Begleitung gebären kann und das Kind später Auskunft über seine leibliche Mutter erhält.

Was ist das Besondere an einer vertraulichen Geburt?

Bis zum 16. Lebensjahr des Kindes sind die Angaben zu seiner leiblichen Mutter (der sogenannte Herkunftsnachweis) unantastbar und werden in einem Briefumschlag verschlossen bei einer Bundesbehörde aufbewahrt. Auf Antrag kann das Kind nach dieser Frist Einsicht verlangen, jedoch niemand sonst.

Mithilfe der vertraulichen Geburt soll eine rechtssichere Alternative zur anonymen Geburt und zur Babyklappe geschaffen werden. Das gilt nicht nur für die Mütter: Auch Krankenhäuser, Ärztinnen, Hebammen, Klinikpersonal und Behörden erhalten auf der Grundlage geregelter Verfahren mehr Handlungssicherheit.

Die Schwangerschaftsberatungsstelle spielt eine zentrale Rolle bei der Unterstützung der schwangeren Frau: Die Beraterin berät die werdende Mutter bei allen Fragen, die ihren Anonymitätswunsch begründen. Gegebenenfalls erläutert sie die notwendigen Verfahrensschritte der vertraulichen Geburt und übernimmt es, sie im Krankenhaus anzumelden sowie alle beteiligten Behörden über die anstehende vertrauliche Geburt zu informieren.

Was ist das Ziel des Gesetzes zur vertraulichen Geburt?

Das "Gesetz zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt" ist am 1. Mai 2014 in Kraft getreten. Es dient dazu, vor allem das Beratungs- und Hilfenetz für schwangere Frauen weiter auszubauen und bekannter zu machen. Informationsmöglichkeiten über das "Hilfetelefon" des Bundesfamilienministeriums und im Internet mit Chat- und E-Mail-Beratung über die Webseite www.geburt-vertraulich.de bieten einen leichteren Zugang, bei dem die Ratsuchende anonym bleiben kann. Bei Bedarf sind dort auch vereidigte Dolmetscherinnen verfügbar, die die Verständigung sicherstellen.

Was ist der Unterschied zwischen einer vertraulichen und einer anonymen Geburt?

Bei einer anonymen Geburt werden die Daten der Mutter nirgendwo erfasst und damit die Pflichten aus dem Grundgesetz Art. 6 Satz 2 verletzt. Im Gegensatz zur vertraulichen Geburt ist die anonyme Geburt nicht rechtssicher geregelt. Unter ethischen Gesichtspunkten wird besonders kritisiert, dass dabei das Grundrecht des Kindes auf Kenntnis der eigenen Herkunft verletzt wird.

Organisation und Finanzierung

Wie läuft die vertraulichen Geburt ab?

Vor der Entbindung

Zunächst sollte eine schwangere Frau, die ihr Kind vertraulich zur Welt bringen möchte, eine Schwangerschaftsberatungsstelle aufsuchen. Die Beratung ist für sie kostenlos. In der Beratung wird sie ergebnisoffen beraten, um geeignete Hilfen und Lösungswege zu finden. Die Schwangere erhält Informationen zum regulären Verfahren der Adoptionsvermittlung unter Angabe ihrer Identität sowie zu Unterstützungsangeboten für ein Leben mit dem Kind.

Wenn sich die schwangere Frau gegen die Offenbarung ihrer Identität entscheidet, erhält sie alle Informationen zu dem Ablauf des Verfahrens, den Rechten des Kindes und den Möglichkeiten einer späteren Rücknahme des Kindes. Möchte eine Frau das Verfahren der vertraulichen Geburt nicht annehmen, wird ihr weiterhin anonyme Beratung angeboten.

Entscheidet sich die Frau für die vertrauliche Geburt, kann sie zunächst ein Pseudonym (Vorname und Nachname) auswählen. Ihr Name, Geburtsdatum und ihre Anschrift werden ausschließlich für den Herkunftsnachweis festgehalten, durch den das Kind später die Identität seiner leiblichen Mutter erfahren kann. Dieser wird in den folgenden Jahren im Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) aufbewahrt. Die Zuordnung wird nur durch das Pseudonym der Frau und die Angaben zum Kind sichergestellt. Die Frau kann auch Wünsche bezüglich des Vornamens des Kindes - sowohl für ein Mädchen wie einen Jungen - angeben.

Die Beratungsstelle unterstützt die Schwangere bei allen notwendigen organisatorischen Abläufen: Sie meldet die Frau unter dem gewählten Pseudonym in der Geburtsklinik oder bei einer Hausgeburt bei einer Hebamme an. Die Kosten der Geburtshilfe für die Frau werden vom Bund getragen. Zudem informiert die Beratungsstelle das Jugendamt, damit es Vorbereitungen zur Inobhutnahme des Kindes und die Suche nach einer geeigneten (Adoptions-)Pflegestelle beginnen kann. Die Beratungsstelle kann für die Frau auch den Kontakt zu einer Adoptionsvermittlungsstelle eines freien Trägers herstellen, denn sie hat ein Recht, diese frei zu wählen.

Nach der Entbindung

Die Klinik oder die Hebamme meldet die Geburt wie jede Geburt dem Standesamt beziehungsweise der zuständigen Gemeindebehörde - dabei verwenden sie allerdings das Pseudonym der Frau. Das Standesamt entscheidet über die Namensvorschläge für das Kind und meldet die Geburt wiederum beim Familiengericht an. Das Gericht bestimmt einen Vormund, da die elterliche Sorge der Mutter per Gesetz ruht. Dieser Vormund bestimmt, wo das Kind verbleibt. In der Regel sollte dies bei einer Pflegefamilie sein, die es auch adoptieren möchte.

Weitere Informationen für das Kind

Die Schwangere wird vor der Geburt darüber informiert, wie wichtig aus Sicht des Kindes die Auskunft über seine Herkunft ist: Es ist ein persönlicher Schatz, so viel als möglich über seine leibliche Herkunft zu erfahren. Nützlich sind daher auch anonymisierte Angaben über die Person der Mutter, ihr Aussehen, ihre familiären Prägungen und ihr Leben sowie vor allem über ihre Gründe für die Abgabe des Kindes. Die Beratungsstelle unterstützt die Schwangere dabei, diese Informationen schriftlich festzuhalten. Auch kleine Geschenke oder Andenken können für das Kind an die Beraterin übergeben werden. Solche Nachrichten und Gegenstände werden in der Adoptionsvermittlungsakte des Kindes aufbewahrt und dem Kind jeweils ausgehändigt, sobald es dem Vormund oder den Adoptiveltern altersangemessen erscheint.

Nach Vollendung des 16. Lebensjahres

Sobald das Kind 16 Jahre alt geworden ist, hat es das Recht, Einsicht in den Herkunftsnachweis zu erlangen und somit mehr über seine Herkunft zu erfahren. Die Mutter kann bei Bedarf bereits ein Jahr zuvor unter ihrem Pseudonym bei einer Beratungsstelle erklären, dass von ihrer Seite dem Einsichtsrecht des Kindes weiterhin dringende Belange entgegenstehen. Die Beratungsstelle bietet dann Gespräche zur Unterstützung an.

Bleiben die Bedenken bestehen, unterrichtet die Beratungsstelle das BAFzA, den Herkunftsnachweis auf Wunsch der Mutter zurückzuhalten. Möchte das Kind dennoch seine Herkunft erfahren, muss es sein Recht vor dem Familiengericht geltend machen. Für dieses Gerichtsverfahren kann die Mutter eine Person ihres Vertrauens als Stellvertreter benennen, um ihre Identität weiterhin zu schützen. Dem Kind wird so lange keine Einsicht gewährt, bis das familiengerichtliche Verfahren abgeschlossen ist. Falls der Antrag des Kindes abgelehnt wird, kann das Kind frühestens drei Jahre später einen erneuten Antrag stellen.

Finanzierung

Die umfangreichen Beratungsleistungen der Schwangerschaftsberatungsstelle werden im Rahmen ihrer Zuwendungsfinanzierung erbracht. Einzelne Bundesländer gewähren bei komplexen Fällen zusätzliche Mittel.

Gemäß § 34 SchKG werden die Kosten für Krankentransport, ärztliche Leistungen, Geburtshilfe vom Bund übernommen. Alle beteiligten Leistungserbringer können diese Kosten unmittelbar gegenüber dem Bund geltend machen.

Wenn die Mutter nach der Geburt doch Angaben zu ihrer Person macht, kann der Bund die übernommenen Kosten von der Krankenversicherung der Frau zurückfordern.

Historie und Ausblick

1999:

Ausgelöst durch Todesfälle von Säuglingen kommt es zu einer intensiven öffentlichen Debatte und Medienberichterstattung. Neuartige anonyme Hilfsangebote entstehen: Zuerst das "Projekt Moses" in Bayern 1999 sowie die erste Babyklappe in Hamburg im Jahr 2000. In der Folge werden unkoordiniert vielerorts weitere Projekte zur anonymen Übergabe von Kindern eröffnet.

2011:

Das Deutsche Jugendinstitut veröffentlicht die Studie "Anonyme Geburt und Babyklappen in Deutschland", die belegt, dass Frauen und alle Beteiligten Hilfen brauchen, die rechtlich und medizinisch sicher sind.

1. Januar 2012:

Das neue Bundeskinderschutzgesetz tritt in Kraft. Damit wird unter anderem der Rechtsanspruch auf Anonymität bei allen Beratungen für Schwangere ausgeweitet. Bis 2011 galt der Rechtsanspruch nur für die Konfliktberatung.

1. Mai 2014:

Das "Gesetz zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt" tritt in Kraft. Das Hilfetelefon mit der Nummer 0800 40 40 020 nimmt seinen Betrieb auf.

1. Oktober 2014:

Die Email-Beratung und der Einzelchat auf www.geburt-vertraulich.de werden eröffnet.

Hintergrund und Zahlen

Im Zeitraum 1. Mai 2014 bis Ende Dezember 2018 haben laut Endbericht von InterVal 2.249 Frauen die Möglichkeit der Beratung zur vertraulichen Geburt in Anspruch genommen.
536 Kinder wurden in dieser Zeit vertraulich geboren, das heißt es gab pro Jahr bundesweit zwischen 88 und 127 vertrauliche Geburten.
37 dieser Kindesabgaben wurden bisher nach dem Verfahren widerrufen und die Kinder in die Herkunftsfamilie aufgenommen oder regulär zur Adoption freigegeben. Der Geburtsjahrgang aus 2018 ist hierbei noch nicht berücksichtigt.

Die Hochrechnungen der Forscherinnen und Forscher belegen, dass die "Zahl der anonymen Formen der Kindesabgabe weniger gesunken ist, als es vertrauliche Geburten gab. Die Zeitreihe legt somit nahe, dass ein Teil der Frauen, die sich für eine vertrauliche Geburt entscheiden, eine reguläre Geburt gewählt hätten (wahlweise mit regulärer Adoption oder mit einem Leben mit dem Kind), wenn es die Möglichkeit der vertraulichen Geburt nicht gegeben hätte."

Rund 65.000 Anrufe gingen nach Angaben aus der Evaluation zwischen Mai 2014 und September 2016 beim Hilfetelefon "Schwangere in Not" ein. Dies ist von einer sehr hohen Zahl sogenannter Scherzanrufe betroffen, sodass nur rund 11.989 Anrufe/Chats (18,3 Prozent) in Beratungssituationen mündeten.

Rund 12,1 Prozent dieser Anrufe/Chats wurde von Personen aus der Kernzielgruppe des Hilfetelefons - Frauen in Konfliktlagen mit Anonymitätswunsch sowie unterstützende Personen in ihrem Umfeld - getätigt. Über drei Viertel (78,6 Prozent) entstammen der erweiterten Zielgruppe, wie Frauen in Konfliktlagen mit psychosozialem Beratungsbedarf ohne expliziten Anonymitätswunsch sowie unterstützende Personen in ihrem Umfeld. Ihre Fragen beziehen sich zum Beispiel auf ungewollte Schwangerschaften allgemein, medizinische Fragen oder Fragen zum erweiterten Hilfesystem. Pro Monat kam es durchschnittlich zu 314 Beratungsgesprächen mit der erweiterten Zielgruppe und 48,2 der Kernzielgruppe. 280 Beratungsstellen für Schwangerschaft und Schwangerschaftskonflikte von der Diakonie gibt es bundesweit (Quelle: Einrichtungsstatistik der Diakonie Deutschland 2014)

Bewertung der Diakonie Deutschland

Wir begrüßen den Ausbau der Hilfen für Schwangere in psychosozialen Krisen mit Hilfe des Onlineportals und Hilfetelefons des Bundesfamilienministeriums sowie die gestärkten Rechte des Kindes in der Regelung der vertraulichen Geburt. Wir erwarten vom Bund weitere geeignete Maßnahmen, die das Verständnis für jene Eltern in der Öffentlichkeit erhöhen, die ihr Kind zur Adoption freigeben.

Die Evaluation hat gezeigt, dass der Anteil jener Frauen, die sich für ein Leben mit dem Kind oder für eine reguläre Adoption entschieden, 40 Prozent der erfassten Beratungsfälle ausmachte. Die Diakonie Deutschland wertet dies als einen Erfolg, da die Beratung nicht unmittelbar der vertraulichen Geburt dienen soll, sondern vor allem der Heranführung der Frauen an das Hilfesystem. So können die Frauen alle Alternativen überblicken und ihre Entscheidung in Ruhe treffen.

Als Schwäche des Verfahrens zur vertraulichen Geburt müssen wir konstatieren, dass das erhoffte Ziel, die Zahl anonymer Geburten - wie etwa Kinder in Babyklappen - zu senken zwar eingetroffen ist, sie aber erwartungsgemäß nicht vollständig ersetzt werden konnte.

Im Gegenteil, es haben sich Frauen für eine vertrauliche Geburt entschieden, die eine reguläre Geburt gewählt hätten, wenn es die Möglichkeit der vertraulichen Geburt nicht gegeben hätte. Das heißt, sie hätten die reguläre Adoption oder ein Leben mit dem Kind gewählt. Diese Gruppe ist nach Schätzungen größer als die Gruppe jener, bei denen eine medizinisch unbegleitete Geburt und anschließende Nutzung der Babyklappe verhindert werden konnte.

Es wurden durch das neue Gesetz also Anreize geschaffen, das reguläre Adoptionsverfahren zu meiden. Dies entspricht nicht der beabsichtigten Wirkung der Novelle. So erfahren junge Adoptierte erst mit einer Verzögerung von 16 Jahren von ihrer Herkunft und Familiengeschichte. Wir erwarten vom Bund weitere geeignete Maßnahmen, die die Akzeptanz für jene Eltern in der Öffentlichkeit erhöhen, die ihr Kind zur Adoption freigeben.

Redaktion: Diakonie/ Ulrike Pape, Sarah Spitzer und Angelika Wolff

Ansprechpartnerin

© Hermann Bredehorst

Angelika Wolff

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