Soziales Europa
- Wissen Kompakt
- Diakonie in Europa
Die Diakonie nimmt Einfluss auf das, was in der Europäischen Union (EU) passiert, weil das immer mehr auch die Entwicklung des Sozialen in Deutschland bestimmt.
Was bedeutet Soziales Europa für die Diakonie?
Unser Ziel ist es, den sozialen Zusammenhalt in Europa zu stärken und das deutsche System der Freien Wohlfahrtspflege abzusichern. Dafür engagieren wir uns gemeinsam mit dem europäischen Netzwerk Eurodiaconia, der Evangelischen Kirche in Deutschland, dem Deutschen Caritasverband und der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege.
Was erwartet die Diakonie von der EU?
Im Rahmen der Verhandlungen über ein "Soziales Europa" fordert die Diakonie, dass sich die EU stärker und mit verbindlichen sozialpolitischen Vorgaben für den sozialen Schutz aller Bürgerinnen und Bürger in den Mitgliedsstaaten einsetzt. Konkret bedeutet das: Vorgaben zur Erhöhung der Beschäftigungsquote, zur Grundsicherung für EU-Bürgerinnen und -Bürger, zur Verringerung der Zahl der von Armut bedrohten Menschen und zur Beseitigung der sozialen Ungleichheiten. Nur so kann unserer Meinung nach ein Auseinanderbrechen der EU verhindert werden.
Organisation und Rechtsgrundlagen
Das soziale Engagement der EU beruht auf folgenden Rechtsgrundlagen:
EU-Vertrag
Art. 3 Absatz 3 des EU-Vertrages nennt als Ziel der EU unter anderem "eine in hohem Maße wettbewerbsfähige soziale Marktwirtschaft, die auf Vollbeschäftigung und sozialen Fortschritt abzielt". Soziale Ausgrenzung und Diskriminierung sollen bekämpft werden.
EU-Grundrechtecharta
Sie nimmt Bezug auf mehrere soziale Rechte, beispielsweise von älteren Menschen oder Menschen mit Behinderungen: das Recht auf Bildung, auf Zugang zur beruflichen Aus- und Weiterbildung, zu Gesundheitsversorgung und zu sozialen Leistungen.
Vertrag über die Arbeitsweise der EU (AEUV)
Artikel 9 des AEUV bestimmt, dass die EU "bei der Festlegung und Durchführung ihrer Politik" den sozialen Folgen ihrer Maßnahmen "Rechnung tragen" soll.
Grundsatz der Subsidiarität
Die auf diesen Grundlagen basierenden Rechtsakte der EU ergehen aber nur in "geteilter Zuständigkeit" mit den Mitgliedstaaten. Hier spielt der ebenfalls in den Verträgen niedergelegte "Grundsatz der Subsidiarität" eine große Rolle, demzufolge die EU nur tätig wird, wenn die Ziele der Maßnahme nicht besser auf der Ebene der Mitgliedstaaten verwirklicht werden können.
EU-Koordinierungsrecht
Im EU-Koordinierungsrecht wird festgelegt, welcher Mitgliedsstaat für die Gewährung von Leistungen wie Arbeitslosenunterstützung, Kindergeld, Renten und Pensionen von EU-Bürger*innen geht, die von der Freizügigkeit Gebrauch machen, also in einem anderen EU Mitgliedstaat arbeiten und leben.
Vergabe- und Wettbewerbsrecht
Über das Vergabe- und Wettbewerbsrecht nimmt die EU erheblichen Einfluss auf die Gestaltung der Sozialschutzsysteme in den Mitgliedstaaten. Dort wird nämlich EU-weit festgelegt, nach welchen Kriterien und in welchen Verfahren entschieden wird, wer soziale Dienstleistungen erbringt. Auch staatliche Zuschüsse dürfen nur unter bestimmten Bedingungen gewährt werden.
Hintergrund
Was für Kompetenzen hat die EU sozialpolitisch?
Die Europäische Union (EU), ursprünglich gegründet als Wirtschaftsgemeinschaft, hat bisher im Bereich Sozialpolitik nur begrenzte Kompetenzen. Zuständig für soziale Belange sind bisher in erster Linie die EU-Mitgliedstaaten. Der Grund: die sehr unterschiedlichen Sozialsysteme der Länder, die einheitliche europäische Lösungen erschweren.
Viele Entscheidungen der EU haben jedoch erhebliche soziale Auswirkungen in ihren Mitgliedstaaten, weshalb die Trennung von Sozial- und Wirtschaftspolitik aus Sicht der Diakonie nicht sinnvoll ist. So wurden beispielsweise in der Finanzkrise 2009 zur Rettung des Euro Mitgliedstaaten wie Griechenland zu erheblichen Einsparungen in ihren nationalen Haushalten verpflichtet, die das Gesundheits- und Sozialschutzsystem des Landes nachhaltig geschädigt haben.
Die EU-Verträge gehen davon aus, dass sich positive soziale Entwicklungen als Nebeneffekt des EU-Binnenmarktes, also der wirtschaftlichen Gemeinschaft, einstellen werden. Diese Annahme hat sich allerdings nicht bewahrheitet: In Folge der Finanz- und Wirtschaftskrise zwischen 2009 und 2015 haben sich die EU-Mitgliedstaaten nicht mehr weiter gemeinsam wirtschaftlich und sozial nach oben entwickelt. Stattdessen ist die Armutsschere innerhalb der und zwischen den Mitgliedstaaten immer weiter auseinandergegangen. Länder wie Deutschland oder die Niederlande haben überwiegend profitiert, während Länder wie Italien und Griechenland abgestürzt sind oder sich, wie Bulgarien, weiterhin auf schlechtem Niveau halten. Dem neusten Social Justice Index Report der Bertelsmann Stiftung zufolge stehen Deutschland und die Niederlande an sechster und siebter Stelle nach dem Spitzenreiter Dänemark. Der EU-Durchschnitt liegt zwischen Platzt 14 und 15. Am Ende der Skala finden sich Italien, Bulgarien, Rumänien und Griechenland.
Diese Entwicklung hat nicht nur dramatische Folgen für die Akzeptanz der EU in der Bevölkerung, wie man am starken Zuspruch zu den Europa-skeptischen Parteien sehen kann, sondern führt auch wirtschaftlich zu Verwerfungen, die besonders für die Euro-Staaten gefährlich sind.
Soziale Initiativen der EU
Die EU ist aber im sozialen Bereich nicht gänzlich untätig geblieben. Folgende Initiativen hat sie bisher ergriffen:
Die Strategie Europa 2020 und das Sozialinvestitionspaket
Die EU hat sich bei ihrer politischen Prioritätensetzung in der Strategie Europa 2020 unter anderem die Bekämpfung der Armut zum Ziel gesetzt. 2013 hat die EU-Kommission ein so genanntes "Sozialinvestitionspaket" vorgelegt - Leitlinien für ihre Mitgliedsstaaten, in denen die EU deutlich macht, dass Ausgaben für die Bildung der Bürger und Bürgerinnen und das Sozialsystem Investitionen in Menschen sind, die die Wettbewerbsfähigkeit eines Landes stärken. Diese Position vertritt auch die Diakonie im Rahmen ihrer Lobbyarbeit.
Die "Europäische Säule sozialer Rechte"
Das Europaparlament, der Rat und die Kommission haben am 17. November 2017 feierlich die "Europäische Säule sozialer Rechte" veröffentlicht, in der sich die Mitgliedsstaaten auf 20 gemeinsame soziale Rechte vom Recht auf faire Löhne bis zum Recht auf eine Gesundheitsversorgung bekennen. Damit hat die EU ein politisches Mandat erhalten, mehr als bisher für die Umsetzung sozialer Rechte in den Mitgliedstaaten zu tun. Eine wichtige Forderung der Diakonie wurde damit erfüllt.
EU-Fördermittel für soziale Projekte
Nach dem Vorschlag der EU-Kommission für die Förderperiode 2021 bis 2027 sollen für den neuen Europäischen Sozialfonds (ESF+) 100 Milliarden Euro für alle Mitgliedstaaten zur Verfügung stehen, für Deutschland davon 6,2 Milliarden Euro. Diakonische Träger und Verbände haben über Fördermittel aus dem Europäischen Sozialfonds und anderen EU-Fördertöpfen wie dem "Europäischen Hilfsfonds für am meisten von Armut betroffene Menschen" bereits zahlreiche Projekte vor Ort umgesetzt. Zum Beispiel die Onlinekampagne "SOZIALE BERUFE kann nicht jeder" und das Projekt "Interkulturelle Öffnung - Führungsaufgabe in einer Diakonie der Vielfalt" (beide in der Trägerschaft der Diakonie Deutschland) oder das Projekt "Nachfolge planen, Mitarbeiter gewinnen, Wissen sichern" unseres Trägers Stephanus Stiftung. In der Förderperiode bis 2020 hat die Diakonie insgesamt bereits 14,7 Millionen Euro aus dem ESF-Programm rückenwind+ und etwa 30 Millionen Euro aus dem Europäischen Hilfsfonds erhalten.
Bewertung der Diakonie Deutschland
Die Diakonie Deutschland ist davon überzeugt, dass die Europäische Union ohne ein starkes gemeinsames soziales Engagement mit verbindlicheren Vorgaben als bisher keine Zukunft hat. Moderne Volkswirtschaften sind nur mit funktionierenden Sozialschutzsystemen wettbewerbsfähig. Die Diakonie Deutschland hat in ihrer "Diakonie-Charta für ein Soziales Europa" deshalb unter anderen die folgenden Forderungen aufgestellt:
- Sozialschutz und soziale Rechte müssen mit den wirtschaftlichen Grundfreiheiten im EU-Binnenmarkt gleichgestellt werden - wenn nötig auch durch eine Änderung der EU-Verträge.
- Nachhaltige und zielgerichtete soziale Investitionen der EU-Mitgliedstaaten in Menschen kosten zwar Geld, sind aber so wichtig, dass es hier bei den Vorgaben der EU für Kürzungen der nationalen Budgets Ausnahmen geben sollte.
- Deutschland als ein Mitgliedstaat, der sehr vom europäischen Binnenmarkt profitiert, sollte einen solidarischen Beitrag zum EU-Struktur- und Investitionsfonds leisten, damit diese Mittel weiterhin und sogar stärker als bisher zur Armutsbekämpfung und für einen sozialen Schutz auf hohem Niveau für alle EU-Bürger*innen eingesetzt werden können.
- EU-weite Mindeststandards, wie sie in der Europäischen Säule sozialer Rechte erstmals formuliert worden sind, sollen festgelegt werden - angefangen bei der Einführung einer die Menschenwürde garantierenden Grundsicherung und angemessener nationaler Mindestlöhne.
- Funktionierende historische gewachsene Sozialschutzsysteme sollten durch die EU-Rechtsetzung abgesichert werden.
- Das Europaparlament und die Organisationen der Zivilgesellschaft wie die Diakonie sollen bei der Entscheidungsfindung auf EU-Ebene stärker beteiligt werden, damit soziale Anliegen eingebracht werden können.
Text: Diakonie/Katharina Wegner und Maja Schäfer