Schuldnerberatung
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Etwa sieben Millionen Menschen in Deutschland sind überschuldet. Was bedeutet eigentlich Überschuldung? Was ist eine Schuldnerberatung und welche Hilfe bei Schulden gibt es? Hintergründe bietet diese Übersicht. Suchen Sie Hilfe, Rat oder Angebote? Wir sind vor Ort für Sie da.

Eine Schuldnerberatung hilft auch in besonders dringenden Fällen weiter, wie einer bevorstehenden Kontopfändung oder einer drohenden Wohnungskündigung wegen Mietschulden.
Was ist eine Schuldnerberatung?
Die Schuldnerberatung hilft Menschen, die überschuldet oder von Überschuldung bedroht sind. Die Mitarbeitenden der Schuldnerberatungsstellen unterstützen dabei, die Schulden zu tilgen oder zu reduzieren und die Existenz zu sichern. Darüber hinaus beraten sie, wie die sozialen und psychischen Folgen der finanziellen Krise bewältigt werden können.
Was bedeutet Überschuldung?
Ein Privathaushalt gilt als überschuldet, wenn das Einkommen nicht ausreicht, um die Lebenshaltungskosten und Rechnungen zu begleichen. Hauptauslöser für Überschuldung privater Haushalte sind Arbeitslosigkeit, Trennung, Scheidung, Krankheit oder Tod des Lebenspartners und Einkommensarmut durch Niedriglohn.
Was bedeutet Verschuldung?
Von der Überschuldung zu unterscheiden ist die Verschuldung. Verschuldet ist derjenige, der Schulden hat, diese aber vereinbarungsgemäß zurückzahlen kann. Verschuldung ist in unserem Wirtschaftssystem normal, gewollt und notwendig, damit private Haushalte angemessen gesellschaftlich teilhaben und Unternehmen Investitionen tätigen können.
Was ist eine Verbraucherinsolvenz?
Seit 1999 gibt es für überschuldete Privatpersonen ein rechtlich geregeltes Verfahren für einen finanziellen Neustart. Dies ist die so genannte Verbraucher- oder Privatinsolvenz. Voraussetzung ist eine bestehende oder drohende Zahlungsunfähigkeit. Während des Verbraucherinsolvenzverfahrens darf der Schuldner nur das pfändungsfreie Arbeitseinkommen behalten. Den Rest seines Einkommens muss er an einen Treuhänder abführen, meist einen Rechtsanwalt oder Notar, der für ihn die finanziellen Angelegenheiten mit den Gläubigern regelt. Während der so genannten „Wohlverhaltensperiode“ muss der Schuldner möglichst viele Schulden abbezahlen. Am Ende des Verfahrens werden dem Schuldner seine Schulden erlassen. Dies ist die so genannte Restschuldbefreiung. Das Verfahren bis zur Restschuldenbefreiung dauert drei Jahre. Bei der Einleitung einer solchen Verbraucherinsolvenz helfen die Schuldnerberatungsstellen.
Organisation und Finanzierung
Träger und Mitarbeitende der Schuldnerberatung
Träger der kostenfreien gemeinnützigen Schuldnerberatung sind Wohlfahrtsverbände, Verbraucherzentralen und Kommunen. Die Finanzierung der gemeinnützigen Schuldnerberatung ist bundesweit uneinheitlich und speist sich aus unterschiedlichen Quellen. Außerdem gibt es gewerbliche Anbieter von Schuldnerberatung, die für ihre Dienstleistung Gebühren verlangen. Schuldnerberaterinnen und Schuldnerberater haben meist einen Hochschulabschluss in Sozialarbeit oder Sozialpädagogik. In den Schuldnerberatungsstellen arbeiten aber auch Juristinnen und Juristen, Psychologinnen und Psychologen, Bankkaufleute oder Betriebswirtschaftlerinnen und Betriebswirtschaftler. In Deutschland darf sich jede und jeder Schuldnerberaterin oder Schuldnerberater nennen. Die Berufsbezeichnung ist rechtlich nicht geschützt. Allerdings gibt es länderspezifische Anforderungen für Schuldnerberatungsstellen, die als „geeignete Stellen“ im Rahmen der Insolvenzordnung anerkannt sind.
Was ist das Besondere an gemeinnütziger Schuldnerberatung?
- Kostenlose und vertrauliche Beratung: Alle Mitarbeitenden sind zur Verschwiegenheit verpflichtet.
- Ganzheitlicher Ansatz: Die Beratung ist gleichermaßen auf das Problem wie auch auf den Menschen gerichtet. Die Beraterinnen und Berater lösen nicht nur das Problem der Überschuldung. Diese rein „technische“ Aufgabe könnte auch ein Rechtsanwalt oder ein gewerblicher Anbieter übernehmen. Im Sinne einer ganzheitlichen Hilfe gehen die Beraterinnen und Berater auf den einzelnen Menschen mit all seinen Fähigkeiten, Eigenheiten, Potentialen, Problemen und seiner Lebenssituation ein. Die Hilfe beim Abbau der akuten Schulden und die Arbeit an persönlichen Kompetenzen, um erneuter Überschuldung vorzubeugen, stehen in einem ausgewogenen Verhältnis.
- Nachhaltigkeit: Ratsuchende werden gestärkt und befähigt, sich zukünftig nicht mehr zu überschulden und ihre persönlichen Probleme eigenständig und selbstverantwortlich zu lösen. Dazu müssen sie Selbstbewusstsein aufbauen, ihre Handlungskompetenzen erweitern und insgesamt ihre individuellen Handlungsfähigkeiten verbessern.
Zielgruppe der Schuldnerberatung
Die gemeinnützige Schuldnerberatung richtet sich an alle Menschen, die überschuldet oder von Überschuldung bedroht sind. Meist befinden sich die Ratsuchenden in einer finanziellen und persönlichen Notlage, aus der sie sich nicht mehr aus eigener Kraft befreien können. Oft benötigen diese Menschen auch weitere psychosoziale Unterstützung. Allerdings gibt es keinen Rechtsanspruch auf eine Beratung bei Schulden und nicht alle Menschen in einer schuldenbedingten Notlage haben einen grundsätzlich offenen Zugang zu einer gemeinnützigen Beratungsstelle. Für Erwerbstätige beispielsweise werden die Kosten für eine Schuldnerberatung in der Regel nicht übernommen.
Ziele der Schuldnerberatung
Ziel der Schuldnerberatung ist es, die finanzielle und persönliche Lebenssituation von überschuldeten Menschen nachhaltig zu verbessern, um eine angemessene gesellschaftliche Teilhabe sicherzustellen. Dies bedeutet nicht zwingend, dass eine Entschuldung erreicht oder auch nur angestrebt werden muss. Ältere Menschen beispielsweise haben eventuell gar keine Möglichkeit mehr, bis zu ihrem Lebensende die Schulden gänzlich abzubauen. Die Ziele der Beratung werden zunächst gemeinsam und ergebnisoffen mit den Betroffenen festgelegt. Am Ende des Beratungsprozesses sollen sie realisiert sein.
Aufgaben und Leistungen der gemeinnützigen Schuldnerberatung
Die Mitarbeitenden
- informieren und beraten
- unterstützen dabei, die Existenzgrundlage (Unterkunft, Essen, Kleidung) zu sichern
- klären, ob die Ratsuchenden Anspruch auf Sozialleistungen haben
- helfen den Menschen, ihre Rechtsansprüche durchzusetzen
- beraten und unterstützen, um die psychosoziale Situation der Menschen zu verbessern
- arbeiten mit den Betroffenen, um die individuellen Handlungskompetenzen und die persönliche Handlungsfähigkeit zu verbessern
- versuchen, gemeinsam mit den überschuldeten Menschen zu klären, welche Gründe hinter den Schulden stecken und wie es zu der Überschuldung kommen konnte
- unterstützen dabei, weitere Schulden zu vermeiden
- überprüfen die Forderungen und verhandeln mit den Gläubigern
- erarbeiten realistische Möglichkeiten, um die Schulden zu regulieren oder ganz abzubauen
- unterstützen und begleiten im Verbraucherinsolvenzverfahren
- vermitteln gegebenenfalls an weitere Fachdienste (Sucht-, Haftentlassenen-, Wohnungslosen-oder Familienberatung)
Beratung persönlich oder online
Nach telefonischer Terminvereinbarung werdern Ratsuchende in die Beratungsstelle eingeladen. Viele Schuldnerberatungsstellen haben aufgrund der hohen Nachfrage Wartezeiten bis zu neun Monaten. Im Erstgespräch wird gemeinsam geklärt, ob und wie der Hilfeprozess durchgeführt wird. In dringlichen Fällen bieten die Schuldnerberatungsstellen eine Kurzberatung zur Krisenintervention an. Die Verbände und viele Schuldnerberatungsstellen beraten auch online. Das Ziel ist allerdings, allen Ratsuchenden eine persönliche face-to-face-Beratung zu bieten.
Hintergrund und Zahlen
Etwa sieben Millionen Menschen in Deutschland sind überschuldet – das sind mehr als drei Millionen betroffene Haushalte. Überschuldung kommt zwar in allen gesellschaftlichen Schichten vor, in gemeinnützigen Schuldnerberatungen treten Betroffenheit von Armut und Überschuldung allerdings zu knapp 90 Prozent gemeinsam auf.
In Deutschland gibt es mehr als 1.400 gemeinnützigen Schuldnerberatungsstellen (Quelle: Bundesamt für Statistik). Davon gehören 262 Schuldnerberatungsstellen zur Diakonie. Hier arbeiten 703 hauptamtliche Mitarbeitende in Voll- und Teilzeit (Quelle: Einrichtungsstatistik der Diakonie Deutschland 2018).
Bewertung der Diakonie Deutschland
Trotz der positiven gesellschaftlichen Wirkungen der Schuldnerberatung ist ihre Finanzierung nach Ansicht der Diakonie Deutschland völlig unzureichend. Die Finanzierung ist zudem bundesweit sehr uneinheitlich und speist sich aus vielen unterschiedlichen Quellen. Auch für präventive Arbeit gibt es nicht genügend finanzielle Ressourcen. Zudem kritisiert die Diakonie Deutschland, dass nicht alle Menschen in einer schuldenbedingten Notlage grundsätzlich offenen Zugang zur gemeinnützigen Schuldnerberatung haben. Diese Situation führt dazu, dass nur 10 bis 15 Prozent der überschuldeten Haushalte überhaupt beraten werden können.
Daher fordert die Diakonie Deutschland zusammen mit der Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände ein Recht auf Schuldnerberatung für alle Menschen, die von Ver- und Überschuldung betroffen sind. Nur über diesen Rechtsanspruch sowie die entsprechenden finanziellen Mittel kann die Schuldnerberatung den tatsächlichen Bedarf an Beratung leisten.
Text: Diakonie/Ulrike Pape und Sarah Spitzer
Weitere Informationen zur Schuldnerberatung
- Wissen Kompakt: Schuldnerberatung PDF (423 kB)
- Positionspapier der Diakonie zu Prävention in der Schuldnerberatung
- Arbeitsgemeinschaft der Schuldnerberatung der Verbände (AG SBV)
- Informationen zur jährlichen bundesweiten Aktionswoche der Schuldnerberatung
- Interview zu Schuldnerberatung in der Corona-Krise
- Schulden durch die Corona-Krise - ein Erfahrungsbericht
Ansprechpartnerin
Aleksandra Perzynska-Cudok
Sachbearbeitung Arbeitsmarktpolitik und Beschäftigung, Sachbearbeitung Armutsbekämpfung, Allgemeine Sozialarbeit und Schuldnerberatung Sachbearbeitung Projekt Beteiligung von Menschen mit Armutserfahrung
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