Kinderbetreuung
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Kindertagesbetreuung umfasst alle Einrichtungen, in denen sich Kinder bis zur Einschulung für einen Teil des Tages aufhalten und in Gruppen gefördert werden. Dazu zählen Kindertagesstätten genauso wie die Kindertagespflege. Kinder erfahren hier Bildung, Betreuung und Erziehung durch entsprechend qualifizierte Fachkräfte und legen so den Grundstein für ihre weitere Bildungsbiografie. Auch stellt die Kindertagesbetreuung eine Gelegenheit für Kinder dar, Gemeinschaft in der Gruppe mit anderen Kindern zu erleben. Suchen Sie Hilfe, Rat oder Angebote? Wir sind vor Ort für Sie da.
Was ist der Unterschied zwischen Kindertagesstätte und Kindertagespflege?
Kindertagespflege wird überwiegend von Familien für Kinder unter 3 Jahren genutzt. Hier betreut meist eine Tagespflegeperson bis zu fünf Kinder in den eigenen Räumen, manchmal auch direkt zuhause bei den Kindern. Dadurch ist diese Art der Betreuung dem Familienalltag ähnlicher als in Kindertagesstätten, kurz Kitas.
Kitas hingegen sind die institutionelle Form der Kindertagesbetreuung mit entsprechenden strukturellen Rahmenbedingungen wie speziell darauf ausgerichtete Räume, einem Team an Fachkräften und auch mehr Kindern pro Gruppe.
Was zeichnet evangelische Kindertagesbetreuung aus?
Evangelische Kindertagesbetreuung bietet einen Zugang zum christlichen Glauben, aber steht grundsätzlich allen Familien offen, auch ohne oder mit einer anderen Glaubensrichtung. Die pädagogische Arbeit ist ausgerichtet auf das gemeinsame (Er-)Leben und Lernen, wobei gegenseitige Wertschätzung und Anerkennung im Vordergrund stehen. Die Feste des Kirchenjahres tragen mit Erzählungen und Ritualen dazu bei, Religion für die Kinder und ihre Familien erfahrbar zu machen, und verstehen sich als offenes Angebot.
Organisation und Finanzierung
Gesetzliche Grundlagen
Die rechtliche Grundlage der Kindertagesbetreuung liefert das Sozialgesetzbuch (SGB) Achtes Buch (VIII). Hier finden sich wichtige Regelungen wie der Anspruch auf Kindertagesbetreuung für jedes Kind ab dem ersten Lebensjahr sowie der Förderauftrag von Tageseinrichtungen oder Kindertagespflege im Sinne von Bildung, Betreuung und Erziehung. Auf Ebene der Bundesländer beschreiben jeweils Ausführungsgesetze, wie jedes Bundesland die Regelungen aus dem SGB VIII im Einzelnen umsetzt.
Finanzierung
Kindertagesbetreuung wird öffentlich gefördert. Die Eltern oder Erziehungsberechtigten können an den Kosten beteiligt werden. Das ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich; in vielen Bundesländern gibt es Regelungen zur Reduzierung bis hin zur Befreiung von Beiträgen. Manche Einrichtungen verlangen zusätzliche Beiträge von Eltern für die Essensversorgung oder besondere Bildungsangebote.
Bildung in der Kindertagesbetreuung
Um den Bildungsauftrag zu erfüllen, hat jedes Bundesland einen eigenen Bildungs- oder Orientierungsplan. Diese Pläne beschreiben, welche Ziele mit der pädagogischen Arbeit verfolgt werden sollen. Die meisten Einrichtungen legen zudem in ihren jeweiligen Konzeptionen für die Familien dar, was für sie im pädagogischen Alltag wichtig ist, legen vielleicht Schwerpunkte auf bestimmte Themen und Bildungsbereiche oder erläutern ihre pädagogische Herangehensweise genauer.
Historie und Ausblick
Die Anfänge von Kindertagesbetreuung bis 1945
Als Begründer des Kindergartens gilt der Pädagoge Friedrich Fröbel (1782-1852), der Einrichtungen mit pädagogischem Konzept ins Leben rief, in denen Kinder nicht mehr einfach nur „verwahrt“ werden sollten. Die zunehmende Industrialisierung Ende des 19. Jahrhunderts trug zur Gründung von immer mehr Kindergärten bei, um Kinder nicht auf sich allein gestellt zu lassen, während die Eltern tagsüber der Arbeit nachgingen. Im Nationalsozialismus wurden viele Einrichtungen zunehmend verstaatlicht und die Pädagogik mit nationalsozialistischen Idealen gefüllt.
Kindertagesbetreuung nach 1945
In der Zeit der Teilung Deutschlands sind sehr verschiedene Kinderbetreuungssysteme gewachsen. In Westdeutschland dominierte zunächst eine traditionell geprägte Familienpolitik, so dass die außerfamiliäre Betreuung von staatlicher Seite nicht sehr stark gefördert wurde und entsprechend geringe Kapazitäten entstanden. Erst die gesellschaftlichen Veränderungen und Bildungsreformen ab Ende der 1960er Jahre führten zu einer deutlichen Zunahme an Kindertagesbetreuung und auch zu Vielfalt der dort umgesetzten pädagogischen Konzepte, z. B. Montessori-, Waldorf- oder Reggio-Pädagogik.
Die DDR hingegen schuf von Anfang an sehr großflächig Betreuungsplätze in Krippen und Kindergärten. Es lag im ideologischen und wirtschaftlichen Interesse des Staates, dass Mütter in gleicher Weise wie Väter berufstätig sind. Die Pädagogik war durch sehr konkrete Erziehungspläne strukturiert und auf die Schulvorbereitung der Kinder ausgerichtet. Es blieb dadurch kaum Spielraum für andere methodisch-didaktische Herangehensweisen oder vielfältige pädagogische Konzepte, wie sie sich im Westen Deutschlands entwickelte.
Kindertagesbetreuung seit 1990
Mauerfall und Wiedervereinigung brachten nicht nur quantitativ sehr unterschiedlich Systeme aus Ost- und Westdeutschland zusammen. Auch waren durchaus recht unterschiedliche Vorstellungen von Familie und damit verbundene Einstellungen gegenüber Kindertagesbetreuung in den alten und neuen Bundesländern vorhanden.
Die Einführung des rechtlichen Anspruchs auf Betreuung für Kinder ab dem dritten Lebensjahr im Jahr 1996 stellte insbesondere die westlichen Bundesländer vor eine große Herausforderung. Im Osten Deutschlands waren die frühen 1990er Jahre hingegen aufgrund des starken Geburtenrückgangs von einem Rückgang der Betreuungskapazitäten geprägt. Ein weiterer Meilenstein in der Entwicklung der Kindertagesbetreuung folgte 2004 mit der Anerkennung der Kindertagespflege als Alternative zu Kindertageseinrichtungen.
Die letzte große Veränderung der Betreuungslandschaft wurde durch die Verabschiedung des Kinderförderungsgesetztes (KiFöG) 2008 initiiert. Mit diesem Gesetz wurde der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder ab dem ersten Lebensjahr verankert. Dass dieser Rechtsanspruch erst zum 1. August 2013 in Kraft trat, verdeutlicht, welch langer Zeitraum für den Ausbau der Betreuungskapazitäten nötig war. Nachdem der quantitative Ausbau lange Zeit sehr stark im Fokus des öffentlichen Interesses stand, rücken nun wieder vermehrt Fragen nach der Qualität der Kindertagesbetreuung in den Vordergrund.
Historie evangelischer Kindertagesbetreuung
Schon vor den Fröbel-Kindergärten existierten bereits Einrichtungen der Kindertagesbetreuung in Trägerschaft von Gemeinden, Ortsgeistlichen oder Personen mit starker kirchlicher Bindung. Sie wurden „Kleinkinderschulen“ genannt. Der Pfarrer Friedrich Oberlin schuf 1769/70 die erste evangelische Kleinkinderschule in einer kleinen Gemeinde im Elsass, der nach und nach weitere Einrichtungen folgten. Mit dem Erstarken der Fröbel-Bewegung entstanden eine gewisse Konkurrenzhaltung der evangelischen Einrichtungen und das Bedürfnis, sich gegenüber diesen Kindergärten abzugrenzen. Nichtsdestotrotz gab es auch positive Stimmen zu Fröbel und man bediente sich zunehmend auch der dort üblichen Methoden und Materialien. Der Fröbel’sche Begriff „Kindergarten“ war spätestens durch die in der Weimarer Republik erlassene Gesetzgebung zur Jugendhilfe auch für die evangelischen Einrichtungen üblich.
1922 organisierten sich die Träger evangelischer Einrichtungen in einem Fachverband namens Evangelischer Reichsverband für Kindertagespflege. Im Nationalsozialismus waren die konfessionellen Träger von Kindertagesbetreuung die einzigen, die sich wenigstens teilweise der Übernahme durch die Nationalsozialistische Volkswohlfahrt widersetzen konnten. Heute vertritt die Bundesvereinigung Evangelischer Tageseinrichtungen für Kinder (BETA) die Interessen evangelischer Träger und sorgt für Austausch und Vernetzung.
Nach 1945 spielten evangelische Einrichtungen im Osten Deutschland nur eine zahlenmäßig geringe Rolle, da Kindertagesbetreuung in staatlicher Trägerschaft stand und nur einige wenige kirchliche Kindergärten bestehen blieben. Im Westen Deutschlands stellte die evangelische Trägerschaft gemeinsam mit der katholischen die große Mehrzahl der verfügbaren Betreuungsplätze der Nachkriegszeit.
Hintergrund und Zahlen
Laut statistischem Bundesamt gibt es deutschlandweit 8.461 evangelische Tageseinrichtungen für Kinder, in denen 87.568 pädagogische Fachkräfte tätig sind und knapp 525.000 Kinder betreuen. Das entspricht ungefähr 16% aller Tageseinrichtungen und betreuter Kinder bis zum Schuleintritt in Deutschland (Quelle: Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe, 2017). In Ostdeutschland sind es dabei anteilig weniger evangelische Einrichtungen, da dort bis 1990 Kindertagesbetreuung ausschließlich staatlich verantwortet wurde. Erst danach konnten auch freie Träger Einrichtungen führen.
Der Anteil männlicher Fachkräfte ist in evangelischen Tageseinrichtungen wie bei allen Trägern im vergangenen Jahrzehnt gestiegen und liegt derzeit bei knapp unter 5% (Comenius-Institut (Hrsg.), Evangelische Tageseinrichtungen für Kinder, 2018).
Bewertung der Diakonie Deutschland
Die Kindertagesbetreuung ist als erste Station in der Bildungsbiografie von Kindern sowie vor dem Hintergrund der Vereinbarkeit von Familie und Beruf nicht mehr wegzudenken. Der gesetzliche Anspruch des Kindes auf einen Betreuungsplatz ab dem ersten Lebensjahr ist mittlerweile seit 2013 festgeschrieben. Die Diakonie Deutschland begrüßte diesen Schritt ausdrücklich, da sich dadurch Bildungs- und Teilhabechancen von Kindern bereits im frühen Alter verbessern können. Außerdem erweiterte sich mit dem Rechtsanspruch auch für viele Familien das vor Ort vorhandene Angebot der Kindertagesbetreuung und fördert die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Kindertageseinrichtungen in evangelischer Trägerschaft tragen deutschlandweit zum wichtigen öffentlichen Auftrag frühkindlicher Bildung, Betreuung und Erziehung bei. Die Diakonie Deutschland setzt sich insbesondere dafür ein, die Qualität der Kindertagesbetreuung weiter zu entwickeln und nachhaltig zu sichern. Als wichtige Bedingungen dafür sieht die Diakonie einen kindgerechten Personalschlüssel sowie einheitliche Standards für Leitungsaufgaben, Fortbildungen und Fachberatung.
Die gesellschaftlich bedeutsame Aufgabe der frühen Bildung muss zudem weiterhin durch entsprechend qualifizierte Fachkräfte erfüllt werden. Der derzeitig erhöhte und weiterhin zunehmende Fachkräftebedarf darf nicht mit Quereinsteigenden ohne adäquate Qualifizierung beantwortet werden.
Text: Diakonie/Ulrike Pape und Dr. Paula Döge
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Ansprechpartnerin

Dr. Paula Döge
Tageseinrichtungen für Kinder, Familienzentren, Jugendhilfe in Schule
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