Evangelische Familienerholung

29. Juni 2020
  • Wissen Kompakt
  • Familie und Kinder

Preiswerter Familienurlaub für alle: Das Wissen Kompakt liefert Fakten und Infos zu Organisation, Anmeldung und Zuschüssen zur Evangelischen Familienerholung. Suchen Sie Hilfe, Rat oder Angebote? Wir sind vor Ort für Sie da.

Ein Mann und eine Frau sitzen mit drei Kindern auf einer Wiese
© Diakonie/Kathrin Harms

Ferien mit Kindern - in evangelischen Familienferienstätten geht das auch mit wenig Geld.

Was bedeutet Evangelische Familienerholung?

Die Evangelische Familienerholung bietet Familien in 31 evangelischen Familienferienstätten bundesweit preiswerte Urlaubsangebote mit Freizeitgestaltung. Die Unterkünfte reichen von Ferienhäusern und -wohnungen bis hin zu Zimmern mit wahlweise Voll-, Teil- oder Selbstverpflegung. Generell fußen die Angebote auf einer Kombination aus Erholung und Bildung: In Familienferienstätten können Kinder auf spielerische Weise ihr Wissen erweitern und neue Erfahrungen machen. Die Familienferienstätten verstehen sich als Gemeinde auf Zeit - Eltern erleben so über ihre Kinder oft einen ganz neuen Zugang zum Glauben. Zertifiziert sind die Ferienstätten durch verschiedene Qualitätssiegel, die etwa die Familienfreundlichkeit auszeichnen.

Was ist die Stiftung Evangelische Familienerholung?

Viele Familien können sich trotz günstiger und von der Umsatzsteuer befreiter Preise keinen Urlaub in einer Familienferienstätte leisten. Bei der Stiftung der Evangelischen Familienerholung können sie finanzielle Unterstützung beantragen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Gegründet wurde die Stiftung im Jahre 1999 von etwa 30 evangelischen Trägern, unter anderem von Landeskirchlichen Gemeinschaften, Freikirchen, dem Christlichen Verein Junger Menschen, der Berliner Stadtmission und Landeskirchen. Zuvor hatten einige Bundesländer ihre finanziellen Hilfen für die Familienerholung eingestellt oder verringert. Heute kann die Stiftung etwa 20 bis 25 Familien im Jahr unterstützen. Pro Person beträgt der Zuschuss mindestens 10 Euro pro Tag.

Wie ist die Familienerholung organisiert?

Die Evangelische Familienerholung in der Diakonie Deutschland vertritt die Interessen der evangelischen, gemeinnützigen Familienferienstätten gegenüber der Politik und in der Fachöffentlichkeit. Sie berät ihre Mitglieder in fachlichen, organisatorischen und wirtschaftlichen Fragen. Weiterhin veranstaltet die Evangelische Familienerholung Fachtagungen und Fortbildungen für die evangelischen Familienferienstätten.

Wer kann Urlaub in Familienferienstätten machen?

Alle Familien sind in den Ferienstätten willkommen. Konfession und Familienkonstellation spielen keine Rolle. Die Zielgruppen sind: Mutter-Vater-Kind(er)-Familien, alleinerziehende Mütter und Väter, Familien mit pflegebedürftigen Angehörigen und/oder Familienmitglieder mit Behinderung, kinderreiche Familien, Patchwork-Familien und Großeltern mit Enkeln.

Was kostet der Urlaub in einer Evangelischen Ferienstätte?

Die Gäste Evangelischer Familienferienstätten können einen Antrag stellen und verschiedene Zuschüsse für Familienerholung erhalten:

  • Individualzuschüsse

    8 Bundesländer - Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Sachsen - bezuschussen die Familien mit "Individualzuschüssen zum Urlaub". Für einen Individualzuschuss müssen die Familien in dem Bundesland einen Antrag stellen, in dem sie wohnen. Die Höhe der öffentlichen Zuschüsse ist von Land zu Land unterschiedlich. Vor Antritt der Reise kann entweder für jedes Kind oder für jedes Familienmitglied ein Zuschuss beantragt werden. In Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und Thüringen werden nur spezielle Angebote mit Bildungscharakter unterstützt. Der Zuschuss ist eine Hilfe, aber keine Vollfinanzierung des Urlaubs.

  • Familienfreundlicher Preis

    Unabhängig vom Jahreseinkommen ist unter bestimmten Kriterien finanzielle Entlastung (Erlass der Mehrwertsteuer auf den Übernachtungspreis) für Familien möglich. Dazu zählen folgende Personengruppen: Familien, die ein geringes Einkommen haben, Personen, die das 75. Lebensjahr vollendet haben, die über eine ärztliche Bestätigung für die besondere Erholungsbedürftigkeit (zum Beispiel bei einer Asthma-Erkrankung) verfügen oder eine Schwerbehinderung haben.

  • Investitionszuschüsse für die Häuser

    5 Bundesländer unterstützen die Familienferienstätten mit Investitionszuschüssen über die sogenannte Drittelfinanzierung: Sanierungs- oder Neubaumaßnahmen der Einrichtungen tragen je zu einem Drittel das Bundesfamilienministerium, das Bundesland und der jeweilige Träger der Familienferienstätte.

  • Finanzierung einer pädagogischen Fachkraft

    Thüringen und Sachsen-Anhalt finanzieren anteilig je eine pädagogische Fachkraft in jeder Einrichtung.

Wie läuft die Anmeldung zur Familienerholung ab und welche Leistungen gibt es?

Die Anmeldung geht direkt über die Familienferienstätten oder Kontaktstellen beim Träger des Hauses. Die Mitarbeitenden dort helfen im Vorfeld bei Fragen zur Beantragung von Zuschüssen und informieren gegebenenfalls über allgemeine Angebote der Sozialberatung am Heimatort der Gäste. Neben Beratung und Begleitung, Andachten und Gottesdiensten bieten die Familienferienstätten vor allem familienfreundliche Preisgestaltung: Für Kinderbetreuung und alle weiteren Angebote fallen keine Zusatzkosten an. Fast alle Häuser haben neben der qualifizierten Kinderbetreuung auch thematische Angebote beispielsweise zu Fragen der Erziehung und des Miteinanders oder zu Herausforderungen des Familienalltags. Auch praktische Fähigkeiten im Hinblick auf Haushalt, Gesundheit und Ernährung werden vermittelt. Aktivitäten in der Natur gehören ebenso zum Programm: zum Beispiel (Watt-) Wandern, Geländespiele, Geocaching oder Sportturniere. Außerhalb der Schulferien gibt es zudem Bildungsangebote für Schulklassen und Freizeiten für Seniorengruppen. Das spezielle Angebot "Urlaub mit Pflegebett" eröffnet eine gemeinsame Urlaubsperspektive für pflegebedürftige Menschen und deren pflegende Angehörige: In einigen Familienferienstätten übernimmt ein örtlicher Pflegedienst die Versorgung der pflegebedürftigen Angehörigen, was über die Verhinderungspflege abgerechnet werden kann. So können sich die pflegenden Angehörigen erholen.

Hintergrund und Zahlen

Die Familienerholung leistet einen wesentlichen Beitrag zur Stärkung und Unterstützung von Familien und Kindern. Angebote mit präventivem Charakter, etwa mit Schwerpunkt Gesundheit und Ernährung, haben großes Entwicklungspotential. Auf dem Gebiet ist ein Ausbau wünschenswert. Familien mit geringem Einkommen müssen zudem mehr als bisher finanziell unterstützt werden. Auch die Familienerholungsstätten selbst brauchen als Einrichtungen der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Planungssicherheit, das heißt kontinuierliche öffentliche Förderung. Die Diakonie Deutschland hofft, dass die Bundesländer, die sich aus der Finanzierung zurückgezogen haben, wieder zur Förderung zurückkehren oder neue Wege finden, um die Familienferienstätten projektbezogen zu unterstützen. In Nordrhein-Westfalen enthält der Koalitionsvertrag von 2017 die Verpflichtung, Familienerholung wieder zur Verfügung zu stellen.

Bewertung der Diakonie Deutschland

Die Familienerholung leistet einen wesentlichen Beitrag zur Stärkung und Unterstützung von Familien und Kindern. Angebote mit präventivem Charakter, etwa mit Schwerpunkt Gesundheit und Ernährung, haben großes Entwicklungspotential. Auf dem Gebiet ist ein Ausbau wünschenswert. Familien mit geringem Einkommen müssen zudem mehr als bisher finanziell unterstützt werden. Auch die Familienerholungsstätten selbst brauchen als Einrichtungen der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Planungssicherheit, das heißt kontinuierliche öffentliche Förderung. Die Diakonie Deutschland hofft, dass die Bundesländer, die sich aus der Finanzierung zurückgezogen haben, wieder zur Förderung zurückkehren oder neue Wege finden, um die Familienferienstätten projektbezogen zu unterstützen. In Nordrhein-Westfalen enthält der Koalitionsvertrag von 2017 die Verpflichtung, Familienerholung wieder zur Verfügung zu stellen.

Text: Diakonie/Daniela Zimmermann, Ulrike Pape und Sarah Spitzer

Ansprechpartnerin

© Hermann Bredehorst

Ulrike Gebelein

Kinderpolitik, Familienförderung, Evangelische Familienerholung

030 65211-1687

[email protected]