Elterngeld und Elterngeld Plus
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Was ist Elterngeld? Was ist Elterngeld Plus? Und wer erhält es? Zahlen und Fakten sowie Hintergrundwissen bietet das Wissen Kompakt zum Elterngeld und ElterngeldPlus. Suchen Sie Hilfe, Rat oder Angebote? Wir sind vor Ort für Sie da.

Zeit für die Familie – durch das Elterngeld und Elterngeld Plus sollen Beruf und Familie besser vereinbart werden können.
Was ist Elternzeit, was ist Elterngeld?
Elternzeit ist eine unbezahlte Auszeit vom Berufsleben für Mütter und Väter, die ihr Kind selbst betreuen und erziehen. Als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer können Sie Elternzeit von Ihrem Arbeitgeber verlangen. Während der Elternzeit muss Ihr Arbeitgeber Sie pro Kind bis zu drei Jahre von der Arbeit freistellen. In dieser Zeit müssen Sie nicht arbeiten und erhalten keinen Lohn. Zum Ausgleich kann Elterngeld beantragt werden. Es kompensiert während der Erziehungszeit ihrer Kinder den Ausfall oder die Reduzierung des bisherigen Einkommens. Das ElterngeldPlus ergänzt das Basiselterngeld.
Welche Neuerungen brachte die Reform des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes im Januar 2021?
Die im Januar 2021 vom Deutschen Bundestag verabschiedete Reform des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes sieht Verbesserungen und Vereinfachungen für Eltern und Alleinerziehende beim Elterngeld vor:
- Mehr Teilzeitmöglichkeiten: Die zulässige Arbeitszeit während des Elterngeldbezugs wird von 30 auf 32 Wochenstunden angehoben – also auf volle vier Arbeitstage. Der Partnerschaftsbonus kann künftig mit 24 bis 32 Wochenstunden bezogen werden, statt wie bisher mit 25 bis 30 Wochenstunden. Auch wird der Partnerschaftsbonus flexibler und Eltern sollen nur im Ausnahmefall nachträglich Nachweise über ihre Arbeitszeit erbringen.
- Frühchenmonat: Wird das Kind sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin oder noch früher geboren, erhalten Eltern einen zusätzlichen Monat Elterngeld. Wird das Kind acht Wochen zu früh geboren, gibt es zwei zusätzliche Elterngeldmonate, bei zwölf Wochen drei Monate und bei 16 Wochen vier.
- Verwaltungsvereinfachungen und Klarstellungen: Eltern und Verwaltung sollen von Vereinfachungen und rechtlichen Klarstellungen profitieren. Ein Antragsrecht für Eltern mit geringen selbständigen Nebeneinkünften ermöglicht diesen Eltern künftig eine bessere Berücksichtigung ihrer Einnahmen im Elterngeld.
- Außerdem sinkt die Einkommensgrenze für Elternpaare beim Bezug des Elterngeldes: Künftig sollen nur noch Eltern Elterngeld erhalten, die gemeinsam höchstens 300.000 Euro im Jahr verdienen. Bisher lag die Grenze für Paare bei 500.000 Euro. Für Alleinerziehende bleibt die Grenze weiterhin bei 250.000 Euro.
Die neuen Regelungen sollen erst für Eltern, deren Kinder ab 01. September 2021 geboren wurden, gelten.
Corona-Sonderregelungen
Zusätzlich wird nun auch sichergestellt, dass sich die Höhe des Elterngeldes für teilzeitarbeitende Eltern nicht verändert, wenn sie Einkommensersatzleistungen beziehen, wie zum Beispiel Kurzarbeitergeld oder Krankengeld. Bisher hat sich dadurch die Höhe des Elterngeldes reduziert.
Eltern, die den Partnerschaftsbonus beziehen und wegen der Corona-Pandemie nicht wie geplant parallel in Teilzeit arbeiten konnten, müssen den Partnerschaftsbonus nicht zurückzahlen. Damit wird das Elterngeld krisenfester und stärkt Familien den Rücken. Diese Corona-Sonderregelung wurde zum 1. März 2020 eingeführt und wird bis zum 31. Dezember 2021 verlängert.
Organisation und Finanzierung
Elterngeld - das Basiselterngeld
Wer erhält Elterngeld?
Elterngeld können Eltern erhalten, die weniger als 32 Stunden wöchentlich arbeiten und ihre Kinder selbst betreuen.
Wie hoch ist das Elterngeld?
Das Elterngeld beträgt mindestens 300 Euro und maximal 1.800 Euro im Monat. Die Höhe richtet sich nach dem Einkommen des jeweiligen Elternteils. Sie liegt zwischen 65 und 67 Prozent des durchschnittlichen Nettoeinkommens in den letzten 12 Monaten vor der Geburt des Kindes. Auch während des Bezuges des bisherigen Elterngeldes können Eltern in Teilzeit, aber höchstens bis zu 32 Stunden wöchentlich arbeiten. Alle Einkünfte aus der Erwerbstätigkeit während des Elterngeldbezuges werden anteilig auf das Elterngeld angerechnet. Es gibt keinen Freibetrag, den man anrechnungsfrei zum Elterngeld dazuverdienen darf.
Empfänger von Arbeitslosengeld II (Hartz IV) erhalten zwar Elterngeld, doch wird es seit dem 1. Januar 2011 vollständig als Einkommen angerechnet.
Wie lange gibt es Elterngeld?
Elterngeld gibt es grundsätzlich für maximal 12 Monate. In der Regel nimmt die Mutter Elterngeld in Anspruch. Nimmt dann der Vater mindestens zwei Monate Elternzeit, die so genannten Partnerschaftsmonate, kommen zwei Monate hinzu. Insgesamt können Eltern also maximal 14 Monate Elterngeld beziehen.
Elterngeld Plus
Warum wurde das Elterngeld Plus eingeführt?
Durch das neue Elterngeld Plus sollen Eltern Familie und Beruf besser vereinbaren können. Es bietet mehr Flexibilität durch mehr Wahlmöglichkeiten und unterstützt vor allem Eltern, die nach der Geburt ihres Kindes früh wieder arbeiten gehen.
Wie funktioniert das Elterngeld Plus?
Mit dem Elterngeld Plus können Eltern, die in Teilzeit arbeiten, künftig doppelt so lang Elterngeld beziehen wie mit dem Basiselterngeld - insgesamt bis zu 28 Monate. Die Höhe berechnet sich grundsätzlich wie die des Basiselterngeldes. Allerdings wird maximal die Hälfte dieses Betrages pro Monat ausgezahlt - dafür aber über einen bis zu doppelt so langen Zeitraum. Das bedeutet: Wenn beide Eltern arbeiten, verbrauchen sie damit nur einen Elterngeldmonat anstatt bisher zwei Monate. Eltern können zwischen Basiselterngeld und Elterngeld Plus wählen oder beides kombinieren. Dadurch haben Eltern viele Möglichkeiten. Aber: Es ist auch komplizierter.
Was sind die Partnerschaftsbonusmonate?
Den Partnerschaftsbonus erhalten Eltern, die im gleichen Zeitraum mindestens vier aufeinanderfolgende Monate 25 bis 30 Stunden wöchentlich arbeiten. Sie bekommen jeweils für vier zusätzliche Monate Elterngeld Plus. Alleinerziehende haben auch einen Anspruch auf den Partnerschaftsbonus von vier zusätzlichen Monaten Elterngeld Plus, wenn sie in mindestens vier aufeinanderfolgenden Monaten nicht weniger als 24 und nicht mehr als 32 Wochenstunden im Monatsdurchschnitt erwerbstätig sind.
Für wen lohnt sich das Elterngeld Plus?
Elterngeld Plus fördert vor allem Eltern, die sich nach der Geburt eines Kindes für einen schnelleren beruflichen Wiedereinstieg entscheiden und sich die Erwerbs- und Erziehungsarbeit für mindestens vier Lebensmonate ihres Kindes gleichberechtigt teilen.
Für wen und wie es sich im Detail lohnt, beziehungsweise wie Basiselterngeld und Elterngeld Plus am besten kombiniert werden, ist vom Einzelfall abhängig. Dazu informieren und helfen Beratungsstellen.
Was ist noch neu?
- Die Verbesserungen und Vereinfachungen für Eltern und Alleinerziehende beim Elterngeld gelten ab dem 01. September 2021. Auch weiterhin werden pro Elternteil 36 Monate unbezahlte Auszeit vom Job bis zum dritten Geburtstag des Kindes möglich sein. Aber die Elternzeit lässt sich nun flexibler gestalten: Eltern können ihre Elternzeit jeweils in drei statt bisher zwei Abschnitte aufteilen.
- Bisher durften Eltern bis zu 12 Monate der möglichen dreijährigen Elternzeit auch nach dem dritten Lebensjahr des Kindes nehmen. Nun haben sie Anspruch auf 24 Monate Elternzeit zwischen dem dritten und achten Geburtstag des Kindes. So können Eltern ihre Kinder auch später für eine gewisse Zeit intensiv begleiten, wenn dies notwendig wird - zum Beispiel beim Eintritt in die Schule. Spätestens sieben Wochen vor Beginn der Elternzeit muss diese beim Arbeitgeber beantragt werden. Die Frist zur Ankündigung der geplanten Elternzeit vom dritten bis einschließlich achten Lebensjahr des Kindes verlängert sich auf 13 Wochen.
- Zwillingseltern erhalten nicht mehr doppeltes Elterngeld. Stattdessen gibt es einen Bonus von 300 Euro monatlich je Mehrling.
Historie und Ausblick
1. Januar 1986 bis 31. Dezember 2006
Gesetz zum Erziehungsgeld und zur Elternzeit (Bundeserziehungsgeldgesetz BErzGG): Für Geburten in diesem Zeitraum ist das Erziehungsgeld eine Ausgleichsleistung für den Elternteil - in der überwiegenden Anzahl Mütter - der das Kind erzieht. Für maximal 24 Monate wird ein Regelbetrag in Höhe von 300 Euro gezahlt. Dabei ist es unerheblich, ob die Antragstellerin erwerbslos ist oder nicht.Der "Erziehungsurlaub" bezeichnet eine Arbeitsfreistellung zur Betreuung und Erziehung von Kindern; diese Bezeichnung wird zum 1. Januar 2001 durch den Begriff Elternzeit ersetzt.
1. Januar 2007
Das Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (BEEG) gilt für Kinder, die ab dem 1. Januar 2007 geboren werden. Das Elterngeld und der Anspruch aufElternzeit lösen das Erziehungsgeld bzw. den Erziehungsurlaub ab. Damit soll fürjunge Familien ein Schonraum geschaffen werden. Das Elterngeld soll es Mütternund Vätern erleichtern, nach der Geburt des Kindes eine berufliche Auszeit zunehmen. Anders als das Erziehungsgeld ist das Elterngeld eine Leistung, die daswegfallende Erwerbseinkommen der Eltern nach der Geburt eines Kindes anteilig(in der Regel zu 65 Prozent) ersetzt. Elterngeld wird also in Abhängigkeit zur Höhedes vor der Geburt des Babys erzielten Einkommens quasi als Lohnersatzleistunggezahlt.
1. Januar 2015
Das Gesetz zur Einführung des Elterngeld Plus mit Partnerschaftsbonus und einer flexibleren Elternzeit im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz tritt in Kraft. Mit dem Elterngeld Plus sollen vor allem Eltern gefördert werden, die sich nach der Geburt eines Kindes für einen schnelleren beruflichen Wiedereinstieg entscheiden und sich die Erwerbs- und Erziehungsarbeit gleichberechtigt teilen.
1. Juli 2015
Die Neuregelungen zum Elterngeld Plus treten für Eltern von Kindern, die ab dem 1. Juli 2015 geboren werden, in Kraft.
29. Januar 2021
Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes
Hintergrund und Zahlen
Im 3. Quartal 2020 wurden im Rahmen der zentralen Elterngeldstatistik rund 1.076.500 Leistungsbezüge gezählt; rund 865.600 Leistungsbeziehende waren Frauen und rund 210.900 Männer.
Dabei nutzen insbesondere Frauen das Elterngeld Plus. Gut jede dritte elterngeldberechtigte Frau in Deutschland plante im Rahmen ihres Elterngeldbezuges Elterngeld Plus ein (38,6 Prozent). Allerdings gibt es weiterhin regionale Unterschiede: von rund 25,3 Prozent in Mecklenburg-Vorpommern bis hin zu 49,5 Prozent in Thüringen. Deutschlandweit 16,4 Prozent der Männer, die im 3. Quartal 2020 Elterngeld bezogen, beantragten Elterngeld Plus.
Die geplante Bezugsdauer bei Frauen, die ausschließlich Basiselterngeld beantragten, betrug durchschnittlich 11,7 Monate, bei geplantem Bezug von ElterngeldPlus 19,9 Monate. Bei Männer betrug die geplante Bezugsdauer durchschnittlich 2,9 Monate bei ausschließlichem Basiselterngeld und durchschnittlich 8,6 Monaten bei Bezug von Elterngeld Plus.
Die Erwerbs- und damit Einkommenssituation in den zwölf Monaten vor der Geburt des Kindes ist maßgeblich für die Höhe des Elterngeldanspruchs. 75,4 Prozent der Frauen, die im 3. Quartal 2020 Elterngeld bezogen, waren vor der Geburt erwerbstätig; bei den Männern waren es 94,7 Prozent.
Im Schnitt betrug die Höhe des Elterngeldes im Jahr 2019 monatlich 764 Euro. Dies geht aus Angaben des Statistischen Bundesamtes vom Dezember 2020 hervor.
Bewertung der Diakonie Deutschland
Grundsätzlich gilt: Familien brauchen gemeinsame Zeit. Immer mehr junge Familien streben eine gleichberechtigte Rollenverteilung in Familie und Partnerschaft an. Dennoch müssen sich die Familienmitglieder häufig den Erfordernissen der Arbeitswelt unterordnen. Das heißt: Dauer, Verteilung und Rhythmus der Arbeitszeit und der Ort der Arbeitsstelle bestimmen ganz wesentlich die zeitlichen Ressourcen und Gestaltungsmöglichkeiten von Familien.
Die Diakonie Deutschland unterstützt die Regelungen des Elterngeld Plus mit Partnerschaftsbonus, da sie die zeitliche Flexibilität für Eltern bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf erhöhen. Die neuen Regelungen sind allerdings sehr komplex. Daher ist es nach Ansicht der Diakonie unerlässlich, Eltern bei der Antragsstellung umfassend zu beraten. Zudem müssen aus Sicht der Diakonie Deutschland die Betreuungsangebote sowohl für Kinder in den ersten Lebensjahren, als auch für Schulkinder ausgebaut und qualitativ gut ausgestaltet werden, um Eltern die Entscheidung leichter zu machen, diese Leistung in Anspruch zu nehmen.
Text: Diakonie/Sarah Spitzer
Weitere Informationen zu Elterngeld und Elterngeld Plus
Ansprechpartnerin

Ulrike Gebelein
Kinderpolitik, Familienförderung, Evangelische Familienerholung
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