Bundesfreiwilligendienst
- Wissen Kompakt
- Engagement und Hilfe
- FSJ und Freiwilligendienste
Mit dem Bundesfreiwilligendienst (BFD) gibt es seit dem 1. Juli 2011 ein neues Angebot für Freiwillige, das Menschen jeden Alters offen steht. Möchten Sie helfen? Wir geben einen Überblick über Hilfsmöglichkeiten.

Der BFD ist ein generationsoffenes Angebote - allerdings sind die meisten BFDler jünger als 27 Jahre.
Was ist der Bundesfreiwilligendienst?
Mit dem Bundesfreiwilligendienst (BFD) gibt es seit dem 1. Juli 2011 nunmehr 10 Jahre ein Angebot für Freiwillige, das Menschen jeden Alters möglich ist.
Die gesetzlich befristete Ergänzung zum 1.12.2015 mit § 18 um einen „Bundesfreiwilligendienst mit Flüchtlingsbezug" (BFDmF) endete zum 31.12.2018 wieder.
Organisation und Finanzierung
Bewerbung für den BFD
Zielgruppe
Der BFD ist ein generationsoffenes Angebot. Das heißt, er richtet sich an Frauen und Männer ab 16 Jahre nach Erfüllung der Schulpflicht.
Dauer
Der BFD dauert in der Regel 12 Monate, mindestens jedoch sechs bis maximal 18 und in Ausnahmefällen höchstens 24 Monate. Er ist überwiegend in Vollzeit zu leisten. Nachdem bisher Menschen über 26 Jahre den Freiwilligendienst auch in Teilzeit mit mindestens 20 Stunden in der Woche absolvieren konnten, ist dies nun auch für unter 27-Jährige möglich, wird aber bisher so gut wie nicht in Anspruch genommen. Bezogen auf den oben genannten § 18 ist er auch für unter 27-Jährige in Teilzeit mit mindestens 20 Stunden in der Woche möglich.
Einsatzgebiete
Die Betätigungsfelder und Einsatzstellen sind vielfältig, zum Beispiel in Kindertagesstätten oder Kinderheimen, in der kirchlichen Jugendarbeit, in Werkstätten für Menschen mit Behinderung, in Pflegeheimen oder Krankenhäusern sowie in Geflüchteten Einrichtungen. Wie bei allen Freiwilligendiensten sind die Tätigkeiten im BFD arbeitsmarktneutral. Das heißt, die Freiwilligen leisten zusätzliche, unterstützende Tätigkeiten und ersetzen keine regulären Arbeitskräfte.
Bewerbung
Der Beginn ist grundsätzlich zu jedem Monatsersten möglich. In der Regel beginnt der Bundesfreiwilligendienst – wie auch die anderen Freiwilligendienste – bei den unter 27-Jährigen überwiegend im August oder September, bei den über 26-Jährigen ist der Beginn über das Jahr verteilt heterogener. Interessenten können sich aber das ganze Jahr über bewerben. Dazu wenden sie sich an eine anerkannte Einsatzstelle oder einen Träger.
Internationale Teilnehmer
Auch Ausländerinnen und Ausländer können am BFD teilnehmen. Dafür brauchen sie einen Aufenthaltstitel, der sie zur Erwerbstätigkeit berechtigt (vergleiche § 4 Absatz 2 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes). Freiwilligen aus dem Ausland kann – wie im FSJ – grundsätzlich auch speziell für den Freiwilligendienst eine Aufenthaltsgenehmigung nach §18 des Aufenthaltgesetzes erteilt werden. Da es sich beim BFD um einen „gesetzlich geregelten Freiwilligendienst" handelt, ist die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit nicht erforderlich. Interessierte können sich direkt bei den Trägern bewerben. Diese sind dann auch bei Visumsfragen behilflich.
BFD mit Flüchtlingsbezug
Vom 1.12.2015 bis 31.12.2018 war es möglich, einen BFD mit Flüchtlingsbezug zu absolvieren. Diese Form des BFD konnte entweder ein Flüchtling in allen Einsatzgebieten oder eine seit längerem in Deutschland lebende Person in der Flüchtlingshilfe nach den oben genannten Kriterien absolvieren. Diese zusätzlich neu geschaffene Möglichkeit mit 10.000 Plätzen war vom Gesetzgeber von Anbeginn an bis 31.12.2018 begrenzt.
Finanzielle Unterstützung beim BFD
Sozialversicherung
BFDler und BFDlerinnen sind während ihres Dienstes gesetzlich sozialversichert, die Kosten übernehmen die Einsatzstellen.
Taschengeld
Die Freiwilligen erhalten ein Taschengeld, das bundesweit eine einheitliche Obergrenze von 381 Euro hat. Die Höhe des Taschengeldes wird mit den Einsatzstellen vereinbart. Innerhalb einer Einsatzstelle werden immer die gleichen Taschengelder ausgezahlt. Manche stellen auch Unterkunft, Verpflegung und Arbeitskleidung.
Kindergeld
Anspruch auf Kindergeld besteht auch während des BFD. Eltern von volljährigen Freiwilligen erhalten bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres des Kindes Kindergeld, dies auch rückwirkend zum Juli 2011. Der Bundesrat hat einer entsprechenden Gesetzesänderung am 25. November 2011 zugestimmt.
Seminare
Während eines einjährigen BFD sind die Freiwilligen verpflichtet, an 25 Seminartagen teilzunehmen. Aufgrund der Pandemie finden die Seminare bis auf Weiteres digital als Videokonferenzen statt. Dies gilt jedoch für Freiwillige unter 27 Jahren. BFDler und BFDlerinnen, die älter sind als 26 Jahre, nehmen laut Gesetzestext “in angemessenem Umfang“ an den Bildungstagen teil. Der exakte Umfang ist zwischen dem Bund und den Zentralstellen mit ihren Trägern auf mindestens einen Seminartag pro Dienstmonat festgelegt. Ein 12-monatiger BFD umfasst demnach mindestens 12 Bildungstage.
Zuschuss
Die Einsatzstellen des BFD erhalten vom Bund in Form eines Vollzeitdienstes einen Zuschuss für jüngere, kindergeldberechtigte Freiwillige (bis 25 Jahre) in Höhe von maximal 250 Euro pro Monat, für ältere, nicht kindergeldberechtigte Freiwillige (ab 26 Jahren) bis zu 350 Euro pro Monat.
Arbeitslosengeld
Nach einem mindestens 12-monatigen Bundesfreiwilligendienst besteht Anspruch auf Arbeitslosengeld. BFDler und BFDlerinnen, die Arbeitslosengeld II empfangen, erhalten seit 2012 175 Euro an Aufwandsentschädigung. Dieser Betrag wird nicht auf das Arbeitslosengeld II angerechnet. Bisher konnten Empfänger von Arbeitslosengeld II als BFDler nur 60 Euro vom Taschengeld behalten. Darüber hinaus sind sie während des Bundesfreiwilligendiensts nicht verpflichtet, eine Arbeit aufzunehmen. Die Teilnahme an einem BFD ist als wichtiger persönlicher Grund anzusehen, der der Ausübung einer Arbeit entgegensteht (vergleiche § 10 Absatz 1 Nummer 5 SGB II).
BFD, FSJ, FÖJ: Unterschiede und Gemeinsamkeiten
- Der BFD soll die bisherigen Freiwilligendienste ergänzen.
- Wie das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) und das Freiwillige Ökologische Jahr (FÖJ) ist der BFD ein so genanntes Bildungs- und Orientierungsjahr. Der Einsatz vermittelt soziale Erfahrungen, stärkt freiwilliges Engagement und soll der persönlichen und beruflichen Orientierung dienen.
- Die Teilnehmenden erhalten in allen Freiwilligendiensten ein Taschengeld von höchstens 381 Euro pro Monat.
- FSJ und FÖJ richten sich ausschließlich an Jugendliche und junge Erwachsene bis 27 Jahre. Der neue BFD steht dagegen Menschen jeden Alters offen.
- FSJ und FÖJ liegen, was die Anerkennung der Freiwilligendienstträger betrifft, in der Zuständigkeit der Länder, der BFD liegt in der Zuständigkeit des Bundes. Er wird neben dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAfZA), die Nachfolgebehörde des Bundesamtes für den Zivildienst, durch Verträge mit dem Bund von den jeweiligen zivilgesellschaftlichen Organisationseinheiten verwaltet.
- BFD wie auch FSJ stehen Teilnehmende aus dem Ausland offen, sofern Fragen zum Visum und Aufenthaltsrecht geklärt sind.
Historie
Das Ende des Zivildienstes wurde durch die Aussetzung der Wehrpflicht zum 30. Juni 2011 besiegelt. Mit dem BFD wurde unter dem Paradigmenwechsel Freiwilligendienst satt Dienstpflicht ein neues generationsoffenes freiwilliges Angebot eingeführt und die bestehenden Freiwilligendienste ergänzt.
Sommer 2010
der damalige Bundesverteidigungsministers Karl-Theodor zu Guttenberg geht erstmals mit Überlegungen zur Aussetzung der Wehrpflicht an die Öffentlichkeit. Dies bedeutet nach Verfassungslage auch das Ende des Zivildienstes
15. Dezember 2010
die Bundesregierung beschließt die Einführung eines Bundesfreiwilligendienstes als Ersatz für den Zivildienst
24. März 2011
der Bundestag verabschiedet das Gesetz zur Einführung eines Bundesfreiwilligendienstes
2. Mai 2011
das Bundesfreiwilligendienstgesetz vom 28. April 2011 wird im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt mit Wirkung zum 3. Mai in Kraft
1. Juli 2011
Start des Bundesfreiwilligendienstes mit rund 17.300 Freiwilligen, darunter 14.300 jungen Männer, die ihren Zivildienst freiwillig verlängert haben
1. Juli 2012
Im ersten Jahr des BFD haben rund 50.000 Menschen auf 35.000 Plätzen einen BFD absolviert – weit mehr als erwartet. Aus finanzpolitischen Gründen konnten jedoch nicht mehr BFD-Stellen besetzt werden.
1. Juli 2013
Auch im zweiten Jahr des BFD sind die Mittel zur Besetzung von 35.000 BFD Plätzen ausgeschöpft worden.
1. Juli 2014
Auch im dritten Jahr des BFD sind die Mittel im BFD ausgeschöpft worden.
1. Dezember 2015
Das Bundesfreiwilligendienstgesetz wird um den Paragraphen "BFD mit Flüchtlingsbezug" ergänzt und tritt bis zum 31.12.2018 befristet in Kraft.
1. Juli 2016
Auch in allen Folgejahren sind die Mittel zur Besetzung von 35.000 Vollzeitfreiwilligendienstplätzen ausgeschöpft worden. Hinzu kommen derzeit ca. 6.500 BFD
Hintergrund und Zahlen
Der BFD in Diakonie und evangelischer Kirche
- Bisher haben rund 40.000 Bundesfreiwillige Verträge mit diakonischen und evangelischen Trägern abgeschlossen. Damit sind Diakonie und evangelische Kirche einer der größten Anbieter des Bundesfreiwilligendienstes.
- Rund 75 Prozent der BFDler sind jünger als 27 Jahre, nur knapp ein bis zwei Prozent sind älter als 65.
- In den östlichen Bundesländern engagieren sich weniger Jüngere, dafür mehr Freiwillige über 27 Jahren als im Westen. Die Quote an Abbrechern beziehungsweiseAbbrecherinnen beim BFD in Diakonie und evangelischer Kirche liegt, ebenso wie beim FSJ, unter zehn Prozent.
Bewertung der Diakonie Deutschland
Der BFD hat sich nach einem zähen Start, insbesondere aufgrund des mangelnden zeitliche Vorlaufes sowie des erst zum Dezember 2011 nachträglich geregelten Anspruchs auf Kindergeld, erfreulich gut entwickelt. Leider hat der Bund nicht mehr finanzielle Mittel zur Verfügung stellen können, um weitere BFD-Plätze zu besetzen und allen interessierten Menschen ein Engagement in einem Freiwilligendienst zu ermöglichen.
Nach der zahlenmäßig raschen Entwicklung des Bundesfreiwilligendienstes muss das qualitative Profil des BFD noch weiter optimiert werden. Insbesondere die Implementierung des Trägerprinzips in das BFD - Gesetz als auch die pädagogische Begleitung muss nach Ansicht der Diakonie endlich ermöglicht werden.
Text: Diakonie/Sarah Spitzer und Ulrike Pape
Weitere Informationen zum Bundesfreiwilligendienst
- Wissen kompakt: Bundesfreiwilligendienst (PDF, 208 KB) PDF (426 kB)
- Evangelische Freiwilligenbörse
- Freie Stellen und Informationen zum Bundesfreiwilligendienst in Diakonie und evangelischer Kirche
- spezielle Angebote der Diakonie in Hamburg unter typencheck.de
- spezielle Angebote der Diakonie in Württemberg unter bufdi-diakonie.de
- Themenschwerpunkt Freiwilligendienste
- Allgemeine Freiwilligenplatzbörse auf der Seite des Bundes-Familienministeriums
Ansprechpartner

Rainer Hub
Freiwilliges soziales Engagement, Freiwilligendienste
[email protected]