Stiefkinderadoption in nichtehelichen Familien
- Stellungnahme
- Familie und Kinder
Stellungnahme zum Diskussionspapier zur Umsetzung des Bundesverfassungsgerichtsurteils vom 26. März 2019 "Stiefkinderadoption in nichtehelichen Familien".
Allgemein
Die Diakonie betrachtet die Stiefkinderadoption in einer nicht ehelichen Lebensgemeinschaft als einen Baustein einer weitreichenden Diskussion über familienrechtliche Beziehungen in den vielfältiger werdenden Formen des familiären Zusammenlebens. Vor diesem Hintergrund stellt sich durchaus die Frage, wie sinnvoll es ist, nunmehr eine notwendigerweise fragmentarische Regelung für eine Einzelfrage zu regeln. Gleichwohl spricht sich die Diakonie nachdrücklich dafür aus, die von dem zugrundeliegenden Urteil des Bundesverfassungsgerichts angeschnittenen Fragen nicht in der vom Gericht gesetzten kurzen Frist "übers Knie zu brechen". Das Gericht hat an mehreren Stellen im Urteil angedeutet, dass es die weiteren Implikationen des Falls sehr genau gesehen aber sich dennoch auf einen Einzelaspekt beschränkt hat. Wenn es vor diesem Hintergrund die Frist für die Korrektur der monierten Regelung so kurz gesetzt hat, gibt es selber einen Hinweis auf den Rahmen der unmittelbar erforderlichen gesetzgeberischen Reaktion. Es kann unmittelbar nur um eine punktuelle Korrektur gehen.
Die vom Diskussionspapier aufgeworfenen Fragestellungen im Kontext mit der Lösung B lassen erkennen, wie sorgfältig weiterreichende familienrechtliche Reformen für nicht-eheliche Lebensgemeinschaften auszutarieren sind. Es gilt insoweit zunächst sämtliche relevante Konstellationen zu identifizieren, Regelungsbedarfe zu klären und dann angemessene Lösungen zu formulieren. Bei diesen sind weitreichende Adoptionsmöglichkeiten insb. für nicht miteinander verheiratete Pflegeeltern aber auch das sog. kleine Sorgerecht als Alternativen oder einander ergänzende Bausteine gegeneinander abzuwägen und auszugestalten. All dies bedarf einer interdisziplinären Erörterung und mehr Zeit als die vom Bundesverfassungsgericht für die Umsetzung gelassene Zeit noch lässt.
Die Lösungen können Sie in der Stellungnahme lesen.