Stellungnahme zur öffentlichen Anhörung zum Regelbedarfsermittlungsgesetz

2. November 2020
  • Stellungnahme
  • Armut und Arbeit
  • Langzeitarbeitslosigkeit
  • Menschenwürdiges Existenzminimum

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf für ein Regelbedarfsermittlungsgesetz (RbEG) in den Bundestag eingebracht, der auf Daten der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe von 2018 basiert. Die Diakonie Deutschland nimmt hierzu in der Öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am 2. November 2020 Stellung.

Der Gesetzentwurf hat wesentliche Mängel, die im Folgenden dargestellt werden. Im parlamentarischen Verfahren sollte eine gründliche Überarbeitung stattfinden. Die mit dem vorliegenden Entwurf erfolgten Berechnungen sind nicht transparent, in vielen Fällen nicht sachgerecht, oft unrealistisch und insgesamt methodisch falsch. Die umfassenden Mängel der im Gesetzentwurf vorgenommenen Regelbedarfsermittlung nimmt die Diakonie zum Anlass, in diesem Jahr eine grundlegende alternative Bedarfsermittlung vorzunehmen, für die derzeit die Daten der EVS 2018 ausgewertet werden.