Stellungnahme zum Kabinettsbeschluss über ein Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch sowie des Asylbewerberleistungsgesetzes
- Stellungnahme
- Armut und Arbeit
Der am 19.8. vom Bundeskabinett beschlossene Entwurf eines Regelbedarfsermittlungsgesetzes schreibt die willkürlichen Kürzungen am Existenzminimum fort.
Wie schon 2016 werden in der Vergleichsstatistik ermittelte Bedarfspositionen herausgestrichen. Soziale Teilhabe, wie sie die Grundsicherung verwirklichen sollte, wird so verunmöglicht. Die Streichungen umfassen 160 Euro bei Erwachsenen und bis zu 97 Euro bei Kindern: zum Beispiel private Fernsehsender, Haustiere, Weihnachtsbaum, Haftpflichtversicherung oder auch ein Eis für Kinder im Sommer.
Die Diakonie Deutschland fordert eine Methodik, die wirklich transparent, sach- und realitätsgerecht ist. Auch müssen größere Haushaltsgeräte wie Waschmaschinen oder Kühlschränke direkt finanziert werden. Es ist unrealistisch, wenn Leistungsberechtigte sie über elf Jahre mit minimalen Pauschalen aus dem Hartz-IV-Regelsatz ansparen müssen. Die Diakonie-Stellungnahme benennt die wesentlichen methodischen Fehler des Regelsatzermittlungsgesetzes und gibt einen detaillierten Überblick über die willkürlichen Streichungen.