Stellungnahme der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) zum Entwurf eines Starke-Familien-Gesetz (StaFamG)
- Stellungnahme
- Kinderarmut
- Armut und Arbeit
- Familie und Kinder
Obwohl Deutschland zu den reichsten Ländern der Welt gehört, sind rund 2,5 Millionen Kinder von Armut betroffen. Auch wenn Armut viele Ursachen hat und mehr als nur der Mangel an ökonomischen Ressourcen ist, kommt der Einkommensarmut von Familien eine besondere Bedeutung zu.
Nach Ansicht der Verbände der Freien Wohlfahrtspflege müssen zielgenaue umfas-sende Lösungen zur Bekämpfung von Kinderarmut gefunden werden, um die Lebenssituation von Familien unbürokratisch, effektiv und nachhaltig zu verbessern.Um dieses Ziel zu erreichen sollte perspektivisch eine Bündelung zentraler monetärer Leistungen zu einer existenzsichernden Grundsicherung für Kinder erfolgen.
Zusammenfassung der Forderungen
• Die BAGFW begrüßt die Anhebung und die zukünftige Dynamisierung des Kinderzuschlages, zur Stärkung eines vorgelagerten Sicherungssystems. Damit das Existenzminimum für Kinder aus Familien mit kleinen Einkommen über den Kinderzuschlag zusammen mit dem Kindergeld zur Verfügung steht, fordert die BAGFW jedoch eine bedarfsgerechte Erhöhung, die sich an den Bedarfen von Kindern und Jugendlichen orientiert, die in einem sachgerechten und transparenten Verfahren zu ermitteln sind.
• Die BAGFW begrüßt, dass die sog. individuelle Höchsteinkommensgrenze sowie die Grenze zur Vermeidung von Hilfebedürftigkeit (obere Einkommensgrenze) abgeschafft werden soll und dadurch die sog. Abbruchkante beseitigt wird. Die BAGFW fordert jedoch, dass dies bereits zum 1. Juli 2019 in Kraft treten soll.
• Die geplante Einkommens- und Vermögensanrechnung beim Kind stellt eine Verbesserung dar. Jedoch ist sie für die Berechtigten intransparent und kompliziert. Zudem wirkt sie sich abhängig vom Alter gerade für Kinder von Alleinerziehenden deutlich unterschiedlich aus. Die BAGFW fordert daher, dass die Anrechnung von Kindesunterhaltsleistungen, Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz und Halbwaisenrente so gestaltet werden, dass auch Alleinerziehende, v. a. mit älteren Kindern, vom Kinderzuschlag profitieren können und Benachteiligungen vermieden werden.