Referentenentwurf zur Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe

20. April 2018
  • Stellungnahme
  • Gesundheit und Pflege
  • Generalistische Pflegeausbildung

Der Deutsche Caritasverbandes und die Diakonie Deutschland nehmen gemeinsam mit ihrenFachverbänden Deutscher Evangelischer Krankenhausverband (DEKV), DeutscherEvangelischer Verband für Altenarbeit und Pflege e.V. (DEVAP), Katholischer KrankenhausverbandDeutschlands e.V. (KKVD) sowie Verband katholischer Altenhilfe in Deutschland e.V.(VKAD) zum Referentenentwurf der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung Stellung.

Caritas und Diakonie und ihre Fachverbände begrüßen die Vorlage des Referentenentwurfs zu der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe (Pflegeberufe-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung - PflAPrV) nach § 56 Abs. 1 PflBG. Die Verordnung konkretisiert die Umsetzung des Pflegeberufsgesetzes - PflBG, für das der Deutsche Caritasverband und die Diakonie Deutschland sowie ihren Fachverbänden VKAD (Verband katholischer Altenhilfe inDeutschland e.V.) und KKVD (Katholischer Krankenhausverband Deutschland), DEVAP (Deutscher Evangelischer Verband für Altenarbeit) und Pflege und DEKV (Deutscher Evangelischer Krankenhausverband) seit Jahren eintreten.

Der nun vorgelegte Referentenentwurf zur Ausbildungs- und Prüfungsverordnung verfolgt das Ziel, das Pflegeberufegesetz (PflBG, BGBl. I, S. 2581, 24. Juli 2017) das in seinen wesentlichen Teilen am 1. Januar 2020 in Kraft tritt, praxisbezogen zu konkretisieren. Die Verordnung ist nun zügig zu verabschieden, damit die Fachkommission, welche die Rahmenlehr- und -ausbildungspläne erarbeiten soll, eingesetzt werden kann. Nur dann ist es den Pflegeschulen und den Trägern der praktischen Ausbildung möglich, sich angesichts der notwendigen Vorlaufzeit auf die komplexen Anforderungen der neuen Pflegeausbildung angemessen vorzubereiten.

Mehr dazu in der Stellungnahme anbei.