Referentenentwurf eines Gesetzes zur Reform der Hebammenausbildung

9. April 2019
  • Stellungnahme
  • Familie und Kinder
  • Gesundheit und Pflege

Die Diakonie Deutschland und der Deutsche Evangelische Krankenhausverband e.V. (DEKV) setzen sich seit Jahren für qualifizierte Fachkräfte in den Gesundheits- und Heilberufen ein. Wir begrüßen, dass nun die Neureglung der Hebammenqualifizierung von der Bundesregierung grundsätzlich angegangen wird.  

Mit fast 80.000 Geburten wird jedes 10. Baby in einem der 64 evangelischen Krankenhäuser mit geburtshilflicher Fachabteilung, Geburtsklinik oder Frauenklinik entbunden. Derzeit bieten die Hebammenschulen in evangelischer Trägerschaft rund 250 Ausbildungsplätze an und qualifizieren damit jede 8. Hebammenschülerin bundesweit. Fünfzig Hebammenstudienplätze bietet bereits heute eine der evangelischen Hochschulen an. Dieser Studiengang ist bereits grundständig und praxisintegrierend, d.h. ab dem ersten Semester sind die Studierenden in Hebammenwissenschaften eingeschrieben. 

Gut ausgebildete und motivierte Hebammen sind unverzichtbar für eine qualifizierte geburtshilfliche Versorgung, die u.a. auf Sicherheit und die vielfältigen Bedürfnisse von werdenden Eltern und ihren Neugeborenen ausgerichtet ist. Heute übernehmen Hebammen in großem Umfang komplexere und anspruchsvollere Aufgaben als früher. Damit geht eine größere Verantwortung für Mutter und Kind einher. So wird beispielsweise heute verstärkt Hebammenhilfe von Schwangeren und Müttern eingefordert. Früher sind diese Aufgaben durch Familienangehörige aufgefangen worden. Auch auf die kulturelle Vielfalt der schwangeren Frauen muss mit einem breiten Handlungsspektrum reagiert werden. 

Mehr denn je fordert der gesellschaftliche Wandel von den Hebammen ein wissenschaftlich fundiertes und reflektiertes Handeln. Ebenso braucht es Sensibilität für ihre Arbeit in unterschiedlichen sozialen, kulturellen und religiösen Kontexten. Diese Fähigkeiten und Kompetenzen müssen angehenden Hebammen im Rahmen einer akademischen Ausbildung vermittelt werden. 

Diese vielfältigen Anstrengungen bei der Qualifizierung von Hebammen werden allein nicht ausreichen, um die geburtshilflichen Strukturen mit einer angemessenen Versorgungsbreite und –sicherheit zukunftsfest zu entwickeln. Hierfür ist es erforderlich, möglichst schnell die Vergütung der Geburtshilfe, insbesondere der natürlichen Geburt, durch die Politik bedarfsgerecht anzupassen. Aktuell sind der individuelle Betreuungsaufwand bei einer natürlichen Geburt und die hohen Vorhaltekosten im Vergütungssystem nicht abgebildet. Es gilt: Eine natürliche Geburt ist nicht planbar. Die Förderung einer natürlichen Geburt verlangt eine zuwendungsorientierte und an den individuellen Bedürfnissen der schwangeren Frau und ihrem Kind orientierte Geburtsbegleitung. Dies braucht ausreichend Zeit, die angemessen vergütet werden muss. Nur in gemeinsamer Verantwortung von Politik, Krankenhäusern und Krankenkassen für die geburtshilflichen Herausforderungen werden wir für werdende Eltern und ihre Kinder eine qualifizierte Versorgungbreite und -sicherheit leisten können. 

Die Diakonie Deutschland und der DEKV werden mit ihrer diakonischen geburtshilflichen Versorgungskette und ihrem Netzwerk von Krankenhäusern, Hebammenschulen und Hochschulen verantwortungsvoll und aktiv sowohl die Qualifizierung von Hebammen mitgestalten als auch die geburtshilflichen Strukturen stärken. 

Die einzelnen Punkte werden in der Stellungnahme erläutert.