Gesetzesentwurf zu Sozialleistungen für EU-Bürgerinnen und Bürger
- Stellungnahme
- EU-Binnenmigration
- Flucht und Migration
Der vorliegende Referentenentwurf erweitert den Kreis der Personen, die von Sozialleistungen im SGB II und SGB XII ausgeschlossen sind, als Reaktion auf Urteile des Bundessozialgerichts unter anderem vom Dezember 2016.
Der Entwurf wird von der Diakonie Deutschland stark kritisiert und ist möglicherweise verfassungswidrig, insbesondere da der Entwurf einen Leistungsausschluss für hier lebende Kinder in Bildung und Ausbildung und deren Eltern, die Arbeitnehmer waren, vorsieht. Außerdem hält die Diakonie Deutschland eine Aufenthaltsverfestigung erst nach fünf Jahren gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland für abwegig.
Folgende Änderungen sind geplant:
Innerhalb der ersten fünf Jahre des Aufenthalts soll folgenden Unionsbürgerinnen und -bürgern gesetzlich vollständig der Anspruch auf Leistungen nach SGB II und SGB XII entzogen sein, wenn sie
- ein Aufenthaltsrecht nur zur Arbeitsuche besitzen (in der Regel in den ersten sechs Monaten des Aufenthalts)
- als Nichterwerbstätige/wirtschaftlich inaktive über kein materielles Aufenthaltsrecht verfügen (in der Regeln nach sechs Monaten, wenn keine Erwerbstätigkeit ausgeübt wird und keine Aussicht besteht eine zu finden)
- nur über ein Aufenthaltsrecht nach Art. 10 der VO 492/2011 verfügen (Kinder ehemaliger ArbeitnehmerInnen, die die Schule oder Ausbildung besuchen, sowie deren sorgeberechtigten Elternteile).
In der Stellungnahme werden diese Punkte erläutert.