Einführung der Grundrente

22. Januar 2020
  • Stellungnahme
  • Armut und Arbeit
  • Menschenwürdiges Existenzminimum

Im Rahmen einer Verbändeanhörung im Arbeitsausschuss des Bundestages wird heute über den Gesetzentwurf zur Grundrente diskutiert. Die Diakonie Deutschland begrüßt den Entwurf des Bundesarbeitsministeriums zur Einführung einer Grundrente.

Die Diakonie Deutschland begrüßt, dass Rentnerinnen und Rentner, die nach 33 Beitragsjahren mit ihren Rentenansprüchen unter dem Existenzminimum liegen, einen Anspruch auf Grundrente haben. Da der Anspruch auf Grundrente ohne Antrag von Amts wegen ermittelt wird, kommt die Grundrente direkt bei den Betroffenen an. Insbesondere Frauen werden von der Grundrente profitieren, für die das größte Risiko besteht, in Altersarmut zu geraten. Weitere Erläuterungen finden Sie in der Stellungnahme.