Illustration Demokratie
© Diakonie/Francesco Ciccolella

Bundeshaushalt 2024

Der Haushaltsentwurf der Bundesregierung für 2024 sah zunächst drastische Einschnitte im sozialen Sektor vor. Aus Sicht der Diakonie Deutschland waren diese Kürzungen quer durch alle sozialen Bereiche sowie mangelnde Investitionen in den Sozialstaat sozialpolitisch und ökonomisch kurzsichtig.               

Denn wer in Zeiten großer Unsicherheit und gesellschaftlicher Umbrüche nicht in Bildungs- und Teilhabegerechtigkeit sowie in eine stabile soziale Infrastruktur investiert, wird später ungleich höhere Summen für die Lösung der sozialen Folgeprobleme aufwenden müssen.

Stabilitätsanker in Krisenzeiten

In diesen Zeiten multipler Krisen erweist sich eine zuverlässige soziale Infrastruktur als Stabilitäts- und Hoffnungsanker. Die Diakonie erlebt täglich in ihren Einrichtungen: Verunsicherung und Not wachsen. Bereits heute gibt es für viele Unterstützungsangebote wie die Schuldnerberatung, allgemeine Sozialberatung oder Familienberatung immer längere Wartezeiten.

Eine Blitz-Umfrage im Oktober 2023 zeigt diese Entwicklung besonders auf: bundesweit mussten bereits 40 Prozent der befragten Organisationen und Einrichtungen Angebote und Leistungen für Klienten und Klientinnen aus finanziellen Gründen einschränken oder ganz einstellen. 65 Prozent der Befragten gehen davon aus, kurzfristig Angebote und Leistungen weiter reduzieren zu müssen.

Die Diakonie Deutschland und ihr Mitgliedsverbände appellierten daher ab Juli 2023 an den Bundestag und Bundesrat, den Haushaltsentwurf der Bundesregierung im parlamentarischen Verfahren entsprechend nachzubessern.

Auswirkungen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts

In der Bereinigungssitzung des Haushaltsausschusses im Bundestag am 19.11.2023 ist daraufhin erfreulicherweise vorgeschlagen worden, wesentliche Kürzungen zurückzunehmen. Der Bundestag sollte ursprünglich am 1.12.2023 über den Bundeshaushalt entscheiden.

Dieser geplante Prozess wurde jedoch gestoppt – der Bundeshaushalt wurde nicht wie geplant beschlossen. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts und der weitere politische Prozess führten vielmehr zu einer vorläufigen Haushaltsführung. Dies hatte starke Auswirkungen. Wir konnten unter anderem diese Folgen wahrnehmen:

Der Bundeshaushalt 2024 lässt die Diakonie etwas aufatmen

Nun wurde am Freitag, 02.02.2024, der Bundeshaushalt 2024 von Bundestag und Bundesrat beschlossen. Der Beschluss für das begleitende Haushaltsfinanzierungsgesetz im Bundesrat blieb aus.

Der Haushalt lässt die Diakonie, Träger und Einrichtungen etwas aufatmen; die Ergebnisse aus der ersten Bereinigungssitzung wurden bestätigt. Die nach wie vor erfolgten – wenn auch kleiner ausfallenden - Kürzungen in der Migrationsberatung, die Kürzung in der Ausstattung von Wohlfahrtsverbänden und Pflege, die mangelhafte Ausstattung in der psychosozialen Beratung Geflüchteter und Asylverfahrensberatung, die mittelfristig finanzielle Unsicherheit für fast alle sozialpolitischen Bereiche wie z.B. Freiwilligendienste, die zu gering finanzierte Kindergrundsicherung, das fehlende Klimageld sowie die Wiedereinführung einer 100%-Sanktionierung der Regelleistungen, um den Haushalt auszugleichen, sind jedoch weiterhin sehr belastend.

Wir erwarten von der Bundesregierung ein Bekenntnis zu Planbarkeit und Verlässlichkeit und zu sozialpolitischen Investitionen im Bundeshaushalt 2025. Der Sozialstaat darf jedenfalls nicht der Steinbruch einer verfehlten Haushaltspolitik sein. Wir wollen nicht auch in der Haushaltsdebatte 2025 sagen müssen „Wer heute kürzt, zahlt morgen drauf!“.

Die Auswirkungen und notwendigen Veränderungen in den einzelnen Bereichen

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