Tariflohn statt Mindestlohn
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Diakonie Deutschland fordert Nachbesserungen im Teilhabechancengesetz
Anlässlich der heutigen Anhörung im Ausschuss Arbeit und Soziales des Bundestags zum Teilhabechancengesetz fordert die Diakonie Deutschland erneut, den Zuschuss, den Arbeitgeber für die Beschäftigung von Langzeiterwerbslosen erhalten sollen, am tatsächlichen Lohn auszurichten. "Wenn Arbeitgeber Tariflohn zahlen, aber das Jobcenter lediglich Mindestlohn fördert, werden die Arbeitgeber keine Langzeitarbeitslosen einstellen. Damit läuft ein guter Ansatz ins Leere", sagt Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland.
Auch bei der Definition der Zielgruppe wünscht sich die Diakonie Nachbesserungen. Menschen, die bereits vier Jahre Hartz IV beziehen, haben so gut wie keine Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Der Gesetzentwurf sieht eine Förderung erst nach 7 Jahren vor. "Statt Jahr für Jahr verstreichen zu lassen sollte der Gesetzgeber die Teilhabe am Arbeitsmarkt für die betroffenen Menschen früher ermöglichen", sagt Loheide.
Grundsätzlich begrüßt die Diakonie Deutschland den Gesetzentwurf. Mit dem neunen Förderinstrument "Teilhabe am Arbeitsmarkt" sollen Menschen, die seit langem auf Hartz-IV angewiesen sind, durch eine bis zu fünf Jahren geförderte sozialversicherungspflichtige Arbeit neue Chancen auf dem Arbeitsmarkt erhalten.
Zusätzlich sollen sie begleitet und qualifiziert werden. "Das ist eine wichtige Verbesserung im Vergleich zu den bisherigen Förderprogrammen", betont Loheide.
Mehr zum Thema Langzeitarbeitslosigkeit finden Sie unter https://www.diakonie.de/langzeitarbeitslosigkeit/
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