Suchtberatung als kommunale Pflichtaufgabe verankern und absichern
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Etwa eine halbe Million abhängigkeitskranke Menschen werden jährlich in deutschlandweit 1.300 Suchtberatungsstellen – davon rund 380 der Diakonie – beraten, begleitet, behandelt und in weiterführende Angebote der Suchthilfe vermittelt. Von einer stabilen und auskömmlichen Finanzierung ist die Suchtberatung jedoch weit entfernt. Die Corona-Pandemie hat die Situation noch verschlimmert. Zum Aktionstag Suchtberatung „Kommunal wertvoll“ am 4. November plädieren die Diakonie Deutschland und der Gesamtverband für Suchthilfe e.V. (GVS) mit Nachdruck dafür, Suchtberatung als kommunale Pflichtaufgabe zu verankern und sie endlich finanziell zu sichern.

Suchtberatungsstellen helfen Menschen, die abhängigkeitskrank sind, zum Beispiel alkoholsüchtig. Etwa eine halbe Million Menschen werden jährlich in den deutschlandweit 1.300 Suchtberatungsstellen beraten, begleitet, behandelt und in weiterführende Angebote der Suchthilfe vermittelt.
„Die finanzielle Situation vieler Suchtberatungsstellen wird immer prekärer. Das ist seit Jahren bekannt und wird seit Jahren politisch ignoriert. Menschen, die abhängigkeitskrank sind und Beratung brauchen, müssen sich darauf verlassen können, diese Hilfe auch zu bekommen. Und das überall in Deutschland“, sagt Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland.
Das Problem liegt im System: Suchtberatung wird als freiwillige Leistung der kommunalen Daseinsvorsorge finanziert. Grundlage der Förderung sind politische Entscheidungen und häufig nicht der tatsächlich festgestellte Bedarf. Insbesondere in finanzschwachen Regionen wird bei den freiwilligen Leistungen der kommunalen Daseinsvorsorge zuerst gespart.
„Gerade den Beratungsstellen kommt eine ganz zentrale Rolle in der Suchthilfe zu“, sagt Klaus Polack, Vorsitzender Vorstand des GVS. „Sie bieten den Raum und die Zeit, um eine vertrauensvolle Beziehung zu entwickeln. Die Mitarbeitenden der Suchtberatung begleiten und stützen die suchtkranken Menschen in ihrem oftmals sehr langen Weg aus der Abhängigkeit heraus. Zudem vermitteln sie in weiterführende Hilfsangebote. Die Beratungsstellen übernehmen damit eine Schlüsselfunktion innerhalb der regionalen Hilfenetzwerke für suchtkranke Menschen.“
Die Suchtberatung muss nach Ansicht von Diakonie Deutschland und GVS daher dringend von der freiwilligen Leistung der kommunalen Daseinsvorsorge zur Pflichtaufgabe und finanziell gesichert werden. „Nur durch eine verlässlich finanzierte Suchtberatung können suchtkranke Menschen die Hilfe erhalten, die sie suchen und brauchen“, so Loheide und Polack. Eine gute und frühzeitige Suchtberatung trage zudem entscheidend dazu bei, die Chronifizierung und die Folgekosten von Abhängigkeitserkrankungen zu verringern.
Zum Hintergrund:
Der Aktionstag Suchtberatung „Kommunal wertvoll“ am 4. November macht auf die Potentiale der Suchtberatung und die prekäre Finanzierung aufmerksam. Er wird von der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen und ihren Mitgliedsverbänden organisiert und steht unter der Schirmherrschaft der Drogenbeauftragten der Bundesregierung. Der Aktionstag findet 2020 zum ersten Mal statt. Zahlreiche der rund 380 diakonischen Suchtberatungsstellen beteiligen sich mit großem Engagement vor Ort.
Kontakt:
Sarah Spitzer, Assistenz Aktuelles Diakonie Deutschland, Tel. +49 30-65211-1780, E-Mail: [email protected] , www.diakonie.de
Corinna Mäder-Linke, Geschäftsführerin Gesamtverband für Suchthilfe e.V. - Fachverband der Diakonie Deutschland, Tel. +49 30 830 015 01, E-Mail: [email protected], www.sucht.org
Für Rückfragen und weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.