Sanktionen für junge Menschen werden verschärft
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Am Freitag berät der Bundestag einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur so genannten Rechtsvereinfachung im Zweiten Sozialgesetzbuch. Dieses regelt vor allem die Grundsicherung für Arbeitssuchende.
Von "Rechtsvereinfachung" könne keine Rede sein, sagt Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland anlässlich der Beratungen zur Gesetzänderung der Grundsicherung für Arbeitssuchende. Insbesondere bei den Sanktionen hält die Diakonie Änderungen für notwendig.
"Deren Wirkung ist sehr fragwürdig und sie verschärfen lediglich die soziale Ausgrenzung. Mit den neuen Regelungen im Gesetzentwurf werden vor allem junge Menschen schnell aus dem Hilfesystem bis in die Obdachlosigkeit gedrängt, statt sie zu unterstützen", sagt Loheide. Künftig könne der Regelsatz auch nach der dreimonatigen Sanktionsfrist weiter gekürzt oder einbehalten und für die Vergangenheit sogar zurückgefordert werden.
"Das in unserer Verfassung geschützte Recht auf ein soziales und kulturelles Existenzminimum darf nicht durch Sanktionen eingeschränkt werden", betont Loheide. "Außerdem brauchen wir jeden jungen Mensch auf dem Arbeitsmarkt. Manche müssen intensiver begleitet werden, um in Ausbildung und Arbeit anzukommen. Dabei wäre Unterstützung statt Strafe der richtige Weg." Wissenschaftlichen Belege für positive Effekte von Sanktionen auf die Leistungsberechtigten gebe es nicht, erklärt Loheide. Daher setze sich die Diakonie Deutschland für die Abschaffung von Sanktionen und bessere Hilfen für Arbeitslose ein.