Gesetzentwurf verschärft Situation für in Armut lebende Menschen
- Pressemitteilung
- Armut und Arbeit
- Langzeitarbeitslosigkeit
„Der vorgelegte Gesetzentwurf zur so genannten Rechtsvereinfachung im SGB II entlastet zwar die Behörden, verschärft aber die Situation der in Armut lebenden Menschen“, sagt Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland anlässlich der Kabinettsbefassung am heutigen Mittwoch.
Der Gesetzentwurf verfehle den Anspruch, eine einfache und transparente Förderleistung für die Betroffenen zu schaffen.
Langzeitarbeitslose, die mit den verordneten Eingliederungsvereinbarungen nicht einverstanden sind und die Zuweisung in Maßnahmen oder Vermittlung in prekäre Jobs nicht akzeptieren, müssten weiter mit Leistungskürzungen, bis hin zur kompletten Streichung der Leistungen leben. „Die Folge sind drohende Armut und Wohnungslosigkeit“, kritisiert Loheide.
Das zentrale Problem, Sanktionen und insbesondere solche für junge Arbeitslose unter 25 Jahren, werde im Gesetzentwurf gar nicht angepackt. „Stattdessen werden Leistungsbeziehende durch Verschärfungen im Gesetz, wie zum Beispiel den permanenten Datenabgleich, unter Generalverdacht des Leistungsmissbrauchs gestellt“, so Loheide.
„Wir halten eine Grundsicherung für erforderlich, die Sanktionen vermeidet und den Menschen Schritt für Schritt hilft, wieder voll in der Gesellschaft dabei zu sein“, sagt Loheide.