Bildungs- und familienpolitischer Irrweg beendet

21. Juli 2015
  • Pressemitteilung
  • Familie und Kinder
  • Vertrauliche Geburt

Die Diakonie begrüßt das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zum Betreuungsgeld. Die freiwerdenden Haushaltsmittel sollten für den qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung genutzt werden.

Die Diakonie begrüßt den heutigen Urteilsspruch des Bundesverfassungsgerichts zum Betreuungsgeld. „Das Urteil zeigt, dass das Betreuungsgeld nicht nur bildungs- und familienpolitisch verfehlt ist, sondern auch verfassungswidrig“, sagt Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland heute in Berlin.

Die Diakonie hatte das Betreuungsgeld von Beginn an kritisiert. „Wir befürchten, dass das Betreuungsgeld für Familien mit geringem Einkommen oder mit Migrationshintergrund falsche Anreize setzt. Eine Studie der TU Dortmund bestätigt diese Tendenz. Geldleistungen sind keine Alternative zu öffentlich geförderten, frühkindlichen Bildungsangeboten für Kinder, die in ihrer Entwicklung intensiver gefördert werden müssen. Gerade diese Kinder brauchen die Angebote einer Kindertageseinrichtung“, betont Loheide.

Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Urteil einstimmig klargestellt, dass dem Bund die Gesetzgebungskompetenz für das Betreuungsgeldgesetz fehlt. Da es kein Erfordernis gibt, diese Leistung bundesrechtlich zu regeln, sind die §§ 4a bis 4d des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes, die einen Anspruch auf Betreuungsgeld begründen, nichtig.

"Wir freuen uns, dass mit dem heutigen Urteil die Fehlentscheidung der letzten Legislaturperiode korrigiert wurde", sagt Loheide. Die Diakonie schlägt stattdessen vor, die freiwerdenden Haushaltsmittel für den qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung zu nutzen.

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