Das Arbeiten in der Diakonie bleibt attraktiv - Arbeitsrechtliche Kommission der Diakonie beschließt Entgeltsteigerung und Corona-Prämie

26. November 2021
  • Pressemitteilung
  • Diakonisches Profil

Die Arbeitsrechtliche Kommission der Diakonie Deutschland hat in ihrer gestrigen Sitzung folgende Beschlüsse gefasst:

Illustration zweier Menschen, die das Diakonie Kronenkreuz halten
© Diakonie/Francesco Ciccolella

Die Diakonie steht für die soziale Arbeit aller evangelischen Kirchen. 

Zum 1. Januar 2022 werden die Entgelte um 2,2 Prozent erhöht, mindestens jedoch um 50 EUR. Dies betrifft auch die Auszubildenden und Anerkennungspraktikanten. Die Zulage für Wechselschichten wird in zwei Schritten auf 130 EUR erhöht und der Samstagszuschlag auf 15 Prozent des Stundenentgeltes angehoben.

Im ersten Quartal 2022 erfolgt eine Corona-Sonderzahlung, um die besonderen Belastungen der Mitarbeitenden währen der andauernden Pandemie anzuerkennen. Die Zahlung beträgt in den EG 1-7 800 EUR und in den EG 8-13 600 EUR. Auszubildende, Anerkennungspraktikanten sowie Mitarbeitende in Eingliederungsmaßnahmen erhalten 225 EUR.

Der Beschluss enthält weitere Änderungen der Zulagen für Praxisanleiter sowie Mitarbeitende mit Fachweiterbildungen in Palliativ-Care und Wundmanagement und in der Intensiv- und Anästhesiepflege.

Die Arbeitsrechtliche Kommission der Diakonie beschließt über die Arbeitsvertragsrichtlinien der Diakonie Deutschland. Sie regeln die Arbeitsbedingungen für insgesamt rund 180.000 Beschäftigte.

Für Rückfragen und weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Ansprechpartner

© Hermann Bredehorst

Stephan Röger

Freikirchen und Verbandskommunikation

030 65211-1873

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