Neuberechnung Hartz IV-Regelsätze: So wird es transparent
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Das Bundesarbeitsministerium ermittelt aktuell auf der Basis einer Sonderauswertung der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe die Neuberechnung der Hartz-IV-Regelsätze. Zahlreiche Verbände, die seit Jahren als Bündnis für ein menschenwürdiges Existenzminimum für eine Anhebung der Leistungen eintreten, haben in einem Schreiben Anforderungen für die anstehende Ermittlung der Regelbedarfe ausgearbeitet und an das Ministerium und Abgeordnete im Deutschen Bundestag geschickt.
Die Ermittlung der Regelsätze ist in den vergangenen Jahren sehr problematisch verlaufen. Nicht die statistischen Ergebnisse waren Grundlage der Regelsätze. Beliebige Streichungen für einzelne in der Vergleichsgruppe ermittelte Ausgaben wie beispielsweise für Buntstifte, Babysitter, Tierfutter, Balkonpflanzen oder den Weihnachtsbaum dienten dazu, den Regelsatz künstlich herunterzurechnen und so die Kosten zu senken. Gemeinsam mit anderen Verbänden fordert die Diakonie Bundesarbeitsminister Heil auf, bei der anstehenden Regelsatzermittlung ein wirklich transparentes und sachgerechtes Verfahren zu wählen. Die Diakonie Deutschland hat bereits 2016 mit der Verteilungsforscherin Irene Becker einen Vorschlag für eine sachgerechte Regelsatzermittlung vorgelegt. Es ist an der Zeit, diese guten Vorarbeiten zu nutzen. Die Diakonie wird auch in diesem Jahr im Einzelnen nachrechnen lassen, wie das Existenzminimum ohne fachliche Fehlannahmen zu ermitteln ist.
Die Kritik an der bisherigen Methodik wird von den Wohlfahrts- und Sozialverbänden und dem Deutschen Gewerkschaftsbund geteilt.
Hintergrund
Zur grundlegenden Neu-Bemessung der Regelsätze in der Grundsicherung ist der Gesetzgeber verpflichtet. Alle vier Jahre werden mit der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe auch die grundlegenden statistischen Vergleichsdaten für die Festlegung der Regelsätze neu ermittelt.