Familien zusammenführen nach der Flucht
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Seine Flucht von Syrien war lebensbedrohlich. Doch die größte Angst begann für Ahmed Said in Berlin. Monatelang kämpfte er mit dem Diakoniewerk Simeon für die Familienzusammenführung mit seiner Frau und den Töchtern.

Andrea Schwendner vom Diakoniewerk Simeon hat Vater und Tochter bei ihrer Familienzusammenführung beraten
Der 9. November 2015 war einer der schönsten Tage im Leben von Ahmed Said*. Endlich fiel er seiner Frau und seinen drei Töchtern am Flughafen Berlin-Schönefeld in die Arme. Sie lachten und weinten. Vor Glück. Ein Wiedersehen, das der Familie durch die Hilfe des Diakoniewerkes Simeon und dem Familienzusammenführungsfonds der Diakonie möglich wurde. Zwei Jahre hatte er seine Liebsten nicht mehr gesehen.
Rückblick: Vor Ausbruch des Krieges lebte die Familie Said in Damaskus, in einem eigenen Haus im Stadtteil Jarmuk. Als erfolgreicher Geschäftsmann konnte er seine Kinder dort auf gute Schulen schicken. Nachdem jedoch das Haus der Familie Said zerstört worden war und sie damit ihr gesamtes Hab und Gut verloren hatten, brachte Said seine Familie zu Bekannten in den Libanon. Eine schwere Entscheidung für den Familienvater: "In unserem Viertel wurde jeden Tag geschossen. Wir lagen oft nächtelang wach vor Angst. Ich wollte, dass zumindest meine Familie in Sicherheit ist", erinnert er sich an diese düstere Zeit.
Das Handy als Verbindung zur Familie in Syrien
Monate später eskalierte die Situation in Jarmuk, sodass Said und sein schwerverletzter Bruder ebenfalls in den Libanon flohen. Dort ging es dem Bruder zunehmend schlechter. Also entschieden sie sich zur Flucht in das sichere Europa.
Mehr als ein Jahr waren die beiden unterwegs. Mit einem Boot flohen sie über das Meer nach Griechenland. Schleppern und Betrügern ausgeliefert, in Auffanglagern eingesperrt war Said immer wieder kurz vorm Aufgeben. Den Kontakt zu seiner Familie im Libanon hielt er über WhatsApp. "Das Handy war in der Zeit mein bester Freund. Wir haben versucht, jeden Tag miteinander zu sprechen", erzählt Ahmed Said. Seine Tochter Djamila* erinnert sich: "Wir waren immer in großer Sorge um unseren Vater und Onkel."
Volljährige Kinder gelten als Sonderfall
Endlich in Deutschland angekommen wurde er Anfang 2015 als Flüchtling anerkannt und erhielt damit eine Aufenthaltserlaubnis für zunächst drei Jahre. Daher steht ihm laut Aufenthaltsgesetz das Recht zu, seine Frau und die minderjährigen Kinder unter erleichterten Bedingungen zu sich zu holen. Bedingung: Der Antrag muss binnen drei Monaten nach der Flüchtlingsanerkennung gestellt werden. Da man auf Termine bei den Botschaften lange warten muss, stellte Ahmad sofort den Antrag bei der Ausländerbehörde. Um aber nach Deutschland einreisen zu dürfen, brauchten die Ehefrau und die Töchter ein Visum, für das sie persönlich bei der deutschen Botschaft in Beirut vorsprachen. Das Verfahren zog sich in die Länge, da seine 18-jährige Tochter als Sonderfall galt: "Ich hatte große Angst, dass es nicht klappt", erinnert sich Djamila. "Ich habe viel geweint."
Auch ihr Vater in Deutschland war beunruhigt. Undenkbar, dass das älteste Mädchen allein im Libanon bleibt! "Ich konnte mich kaum auf den Deutschunterricht konzentrieren." Für Andrea Schwendner vom Diakoniewerk Simeon ist das kein Einzelfall: "Viele Flüchtlinge aus Syrien und anderen Krisengebieten sind krank vor Sorgen um ihre zurück gebliebenen Familien. Zuversicht finden sie erst, wenn ihre nächsten Angehörigen nachkommen können."
Diakonie gibt finanzielle Unterstützung
Die arabisch sprechende Sozialarbeiterin unterstützte Ahmed Said bei der Antragstellung und machte ihm immer wieder Mut. Was für eine Erleichterung, als auch das Visum für Djamila genehmigt wurde. Dann aber die nächste Hürde: Die Saids hatten keine ausreichenden Mittel, um die Flugtickets für die Familie zu bezahlen. Der Familienzusammenführungsfonds der Diakonie übernahm einen Teil der Reisekosten. Einen weiteren Zuschuss gab die Evangelische Landeskirche.
Das Video vom Wiedersehen am Flughafen schaut sich Ahmad mit seiner Frau und seinen Töchtern immer wieder an. "Das war ein unvergesslicher Tag für uns", freut sich Ahmad Said. Und Djamila fügt hinzu: "Seit ich wieder bei meinen Vater bin, geht es mir gut!"
*Namen von der Redaktion geändert
Text: Diakonie/Daniela Singhal
Mit Ihrer Spende den Familienzusammenführungsfonds für anerkannte Flüchtlinge unterstützen:
Anerkannte Flüchtlinge haben aufgrund der gesetzlichen Regelung nur drei Monate nach ihrer Anerkennung als Flüchtling Zeit, ihre Familie nachzuholen. Es gibt keinen Sozialleistungsanspruch zu diesem Zweck - auch nicht als Darlehen. Viele Familien müssen sich daher für die Familienzusammenführung privat verschulden. Durchschnittlich kostet eine Familienzusammenführung (Reisekosten, Dokumentenbeschaffung) circa 1200 Euro. Die Diakonie übernimmt auf Antrag ihrer Migrationsfachdienste 1/3 der Reisekosten.
Diakonie Spenden-Konto
Kreditinstitut: Evangelische Bank eG
Konto-Nr.: 6000401
BLZ: 520 604 10
BIC: GENODEF1EK1
IBAN: DE66520604100006000401
Stichwort: Fluechtlingshilfe