In leichter Sprache: Diakonie-Werkstätten-Mitwirkungs-Verordnung
Seit dem 1. Juni 2017 gibt es eine neue Diakonie-Werkstätten-Mitwirkungs-Verordnung.
Seit dem 1. Juni 2017 gibt es eine neue
Diakonie-Werkstätten-Mitwirkungs-Verordnung.
Das heißt kurz: DWMV.
In der DMWV stehen die Regeln
für den Werkstattrat.
Und für die Frauenbeauftragte.
Es gibt 3 Hefte:
1. Regeln für den Werkstatt-Rat
2. Die Wahl vom Werkstatt-Rat
3. Die Frauen-Beauftragte
Neue Regeln für die Diakonie-Mitwirkungs-Verordnung vom Oktober 2020
Das sind die neuen Regeln:
Der Werkstatt-Rat kann seine Treffen am Telefon machen.
Oder mit Video.
Der Werkstatt-Rat darf Beschlüsse bei den Treffen machen.
Das ist wichtig:
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Nur eingeladene Personen dürfen bei den Treffen mit-machen.
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Niemand darf die Treffen aufnehmen.
Die Werkstatt darf die Werkstatt-Versammlung mit Video machen.
Das ist wichtig:
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Nur eingeladene Personen dürfen bei den Treffen mit-machen.
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Niemand darf die Treffen aufnehmen.