Familien und Frauen unterstützen und eine Kindergrundsicherung einführen

Die Corona-Pandemie war und ist für Familien eine schwierige Belastung. Kinder und Jugendliche verlieren außerfamiliäre Entwicklungsfelder. Die Bildungsbenachteiligung von Kindern aus armen Familien oder von geflüchteten Kindern verschärft sich, Konflikte und Gewalt nehmen zu. Die Hilfen für Familien und insbesondere für Frauen weisen Lücken auf.

Illustration aus einem Kind auf einer Schaukel in den Haaren einer Frau
© Diakonie/Francesco Ciccolella

Die Corona-Pandemie war und ist für Familien eine schwierige Belastung. Die Hilfen für Familien und insbesondere für Frauen weisen Lücken auf.

Die fachlichen Forderungen der Diakonie Deutschland für die Stärkung von Familien und Frauen

Die Corona-Pandemie hat mehr denn je offensichtlich gemacht, dass die familienfördernden Leistungen sozial gerechter und transparenter auszugestalten sind. Familien müssen unabhängig von Herkunft, Bildung oder sozialem Status an der Gesellschaft teilhaben und sie mitgestalten können. Künftig müssen daher beteiligungsorientierte Formen der Politikgestaltung entwickelt werden. Präventive familienunterstützende Leistungen wie Familienberatung, Familienbildung und Familienerholung sind unbedingt bedarfsgerecht in einer entsprechenden sozialen Infrastruktur zu sichern. Es muss sichergestellt werden, dass Kinder und Jugendliche an wichtigen – ihr Leben betreffende – Entscheidungen beteiligt werden. Die Reform des SGB VIII hin zu einem inklusiven Kinder- und Jugendhilfegesetz muss die Erfahrungen aus der Corona-Pandemie berücksichtigen und mögliche weitere Änderungen in den Reformprozess aufnehmen, welche die Rechte von Kindern und Jugendlichen in Pandemiezeiten gestalten.

Wichtigste Lehre aus der Corona-Zeit: Kinder- und Jugendschutz ist unverzichtbar und wichtiger denn je. Die besonderen Belastungen müssen durch unterstützende Angebote aufgefangen werden. Jugendämter dürfen trotz Infektionsgeschehen nicht geschlossen werden, Notdienste und Hotlines müssen niedrigschwellig erreichbar sein und mit digitalen Zugängen ausgestattet werden. Die Unterstützung und Versorgung von Familien/Erziehungsberechtigten sowohl durch den öffentlichen als auch die freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe ist sicherzustellen. Das reicht von der online erreichbaren Familien- und Erziehungsberatungsstelle für frühzeitige Unterstützung durch Beratung oder praktische Unterstützung bis zur stationären Jugendhilfe. Häuslicher und familialer Gewalt sowie drohender Vernachlässigung von Kindern und Jugendlichen muss mit einer leistungsstarken Jugendhilfe begegnet werden können. Spezialisierte Beratungs- und Therapieangebote für von sexualisierter Gewalt betroffene Minderjährige und Heranwachsende müssen zahlenmäßig ausgebaut werden. Dabei muss insbesondere der ländliche Raum Berücksichtigung finden. Beim Jugend-Medienschutz ist eine effektive Strafverfolgung dringend auszubauen, wobei auch Anbieter von Online-Dienstleistungen stärker in die Pflicht zu nehmen sind, Gewaltfreiheit gegenüber Nutzer*innen durchzusetzen. Konzepte zum Schutz vor sexualisierter Gewalt in allen gesellschaftlichen und institutionellen Bereichen müssen nachhaltig gefordert, gefördert und regelmäßig überprüft werden. Insbesondere Kinder und Jugendliche, die in Unterkünften für geflüchtete Menschen leben, sind besonderen Risikofaktoren ausgesetzt. Sie benötigen eine besondere Unterstützung durch die Kinder- und Jugendhilfe, wobei auch psychische Erkrankungen und Traumatisierungen verstärkt beachtet werden müssen. Wichtig ist, dass Familien bevorzugt dezentral untergebracht werden.

Für Kinder und Jugendliche sind die Bedingungen des Aufwachsens in der Pandemie in besonderer Weise verändert. Der Kontakt zu Gleichaltrigen, Freunden oder der erweiterten Familie war nur eingeschränkt möglich; gleichzeitig entfielen gewohnte Lernumgebungen wie Kita oder Schule. Die Auswirkungen dieser Situation werden bei Kindern und Jugendlichen individuell unterschiedlich sein. Doch zunehmende (Bildungs-) Ungleichheiten, die insbesondere diejenigen in benachteiligenden Ausgangslagen betreffen, sind bereits jetzt absehbar. Sei es, weil der Zugang zu digitalen Geräten fehlt, um am Online-Unterricht teilnehmen zu können oder weil wichtige Entwicklungsschritte nicht genügend pädagogisch unterstützt, angeregt und begleitet wurden. Die Kinder-, Jugend- und Familienpolitik muss daher ein besonderes Augenmerk auf die Corona-bedingten Benachteiligungen legen und mit gezielten Maßnahmen wie beispielsweise Förderung digitaler Ausstattung in Familien, Begleitung des Übergangs Schule – Beruf oder Schaffung von Kita-Sozialarbeit als niedrigschwelliges Unterstützungsangebot für Familien, dagegenwirken. Einrichtungen, Angebote und Dienste der Kinder- und Jugendhilfe werden verstärkt dafür Sorge tragen, Benachteiligungen abzubauen und brauchen dafür gesicherte Rahmenbedingungen.

Die mit dem KiQuTG („Gute-Kita“-Gesetz) begonnene qualitative Weiterentwicklung der Kindertagesbetreuung ist unbedingt fortzusetzen, indem die Beteiligung des Bundes auch nach 2022 weitergeführt wird. Wichtig ist hierbei die wirkliche Fokussierung auf Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung in der Kindertagesbetreuung beispielsweise durch Verbesserung der Fachkraft-Kind-Relation, Stärkung der Leitungskräfte oder Förderung einer inklusiven Praxis. Die Mittel des Bundes sollten nicht dazu verwendet werden, die Familien von den Beitragszahlungen freizustellen, da dies nicht der Qualitätsentwicklung in der Kindertagesbetreuung dient. Die wünschenswerte finanzielle Entlastung von Familien ist ein wichtiger Beitrag, um Zugangshürden abzubauen, muss aber alternativ finanziert werden.

Das Vorhaben, in der vergangenen Legislaturperiode einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter zu schaffen, wurde nicht umgesetzt. Für viele Familien fehlt damit ein wichtiger Baustein in der Vereinbarkeit von Familie und Beruf mit dem Schuleintritt des Kindes. Zudem ist ganztägige Bildung, Erziehung und Betreuung geeignet, die ganzheitliche Entwicklung der Kinder zu fördern, vielfältige Angebote vorzuhalten und so Benachteiligungen abzubauen. Es ist nicht akzeptabel, dass diese Bildungschancen nach wie vor vom Wohnort von Familien abhängig sind. Im Sinne gleichwertiger Lebens- und Aufwachsensbedingungen ist der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung schnellstmöglich zu schaffen und qualitativ auszugestalten.

Die seit langem angemahnte Reform im Sorge-, Umgangs- und Unterhaltsrecht ist endlich auf den Weg zu bringen. Nach einer Trennung möchten sich immer mehr Mütter und Väter gleichermaßen um die Betreuung und Erziehung ihrer Kinder kümmern. Derzeit führen aber familienrechtliche und sozialrechtliche Regelungen zu erheblichen Hindernissen einer paritätischen Aufteilung. Neben dem Familienrecht beeinflussen auch steuer- und sozialrechtliche Regelungen die Situation der Familien. Daher müssen die Regelungen im Rahmen des Unterhaltsvorschussgesetzes, des SGB II/XII, des BAföG, des Einkommensteuergesetzes, des Melderechts und des Abstammungsrechts mit einbezogen und reformiert werden. Bezogen auf die besonderen Bedürfnisse von Alleinerziehenden darf im Hinblick auf das Betreuungsmodell nach Trennung und/oder Scheidung kein Leitbild vorgegeben werden. Ein „automatisches Sorgerecht“ für nicht ehelich geborene Kinder wie in der 19. Legislaturperiode diskutiert, ist abzulehnen. Qualifizierte Beratungsangebote sind auszubauen. Die Beratung und Unterstützung von Familien in Trennung ist eine Kernaufgabe der Kinder- und Jugendhilfe (vgl. §§ 17, 18 und 28 SGB VIII). Familienbildung und -beratung nach § 16 SGB VIII sind in ihrer präventiven Funktion dringend zu stärken. Die Möglichkeit, bei fehlender Einigung eine gerichtliche Entscheidung herbeizuführen, setzt die Entwicklung einer kindgerechten Justiz an Familiengerichten voraus, die dringend zu fördern ist. Die Situation sozialer Eltern in neu zusammengesetzten Familien muss in den Blick genommen werden. Vielfach übernehmen die neuen Partner/innen nach einer Trennung/Scheidung der Eltern Verantwortung und werden zu einer Bezugsperson der Kinder. Dieser tatsächlich ausgeübten Rolle des sozialen Elternteils stehen keine gesetzlichen Rechte und Pflichten – insbesondere keine familienrechtliche Unterhaltspflicht – gegenüber. Das Sozialrecht etabliert jedoch über die Regelungen der Bedarfsgemeinschaft eine fiktive Unterhaltspflicht für den/die neue/n Partner/in und deren/dessen Kinder. Bei einer umfassenden Reform muss ebenfalls geklärt werden, an wen das Kindergeld auszubezahlen ist, wie sich die Unterhaltsregelung nach dem Betreuungsmodell ausrichtet und es ist sicherzustellen, dass die Existenz der Kinder in beiden Haushalten abgesichert ist.

In Fällen häuslicher Gewalt verlangt die Istanbul-Konvention als verbindliches Recht für Deutschland bei gesetzgeberischen und sonstigen Maßnahmen die gebührende Berücksichtigung von Rechten und Bedürfnissen von Kindern als Zeug*innen häuslicher Gewalt. Regelungen zum Umgang dürfen somit nicht mit Anordnungen zum Gewaltschutz kollidieren (Art. 31 der Istanbul-Konvention). Deshalb ist für die Dauer der Anordnung nach dem Gewaltschutzgesetz der Umgang auszuschließen. In Fällen häuslicher Gewalt darf kein gemeinsames Sorgerecht ausgeübt werden.

Die Verpflichtung aller am Familienverfahren beteiligten Fachkräfte, inklusive der Richter*innen, sich zum Thema häusliche Gewalt und Kindeswohlgefährdung fortzubilden sowie die Entwicklung verbindlicher Standards für Gutachter*innen und Verfahrensbeistände, sind wichtige, überfällige Schritte.

Nach wie vor sind in Deutschland Schutz und Beratung bei häuslicher Gewalt weder flächendeckend noch auskömmlich gewährleistet. Die Corona-Pandemie hat die prekäre Struktur, Ausstattung und Absicherung des Gewaltschutzes in Deutschland besonders deutlich gezeigt, sodass politisches Handeln dringend erforderlich ist. Wir fordern, einen eigenständigen Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung bei häuslicher Gewalt in einem Bundesgesetz festzuschreiben. Dazu gehört die Schaffung rechtlicher Grundlagen mit einer bedarfsgerechten und flächendeckenden Finanzierung der Beratungs- und Hilfsangebote. Der Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung muss folgende Kriterien erfüllen: Der Zugang muss niedrigschwellig möglich sein, für alle von häuslicher Gewalt betroffenen Menschen unabhängig von sozialer oder ethnischer Herkunft, dem Aufenthaltsstatus, der Religion oder Weltanschauung, sexueller und geschlechtlicher Identität, der materiellen Situation, dem Gesundheitszustand und gegebenenfalls einer Behinderung. Schutz und Beratung müssen verlässlich und lückenlos bundesweit zur Verfügung stehen. Wir fordern die zukünftige Bundesregierung auf, zeitnah einen Gesetzesvorschlag zu entwickeln, dem zügig ein Gesetzgebungsverfahren mit Beteiligung der Expert*innen des Hilfesystems folgen muss. Hier ist bereits jetzt schon zu viel Zeit verloren worden.

Die Corona-Pandemie und die damit verbundenen notwendigen Einschränkungen – wie die Einhaltung des Kontaktverbots sowie der Hygiene- und Abstandsregeln – haben sich massiv auf Menschen in der Prostitution als auch auf die Arbeit der Fachberatungsstellen ausgewirkt. Prostituierte sind besonders betroffen. Die wenigsten verfügen über finanzielle Rücklagen, so dass sie weder eine Unterkunft noch ihren Lebensunterhalt finanzieren können. Damit sind sie ohne Einkommen, teilweise auch ohne Unterkunft und ohne Zugang zu medizinischer Versorgung. Die erlebte Ausweglosigkeit führt zur Prostitution im Verborgenen. In der Illegalität ist das Risiko von Gewaltübergriffen, sexuell übertragbaren Erkrankungen oder Ausbeutung der Sexarbeiterinnen extrem hoch. Wir fordern ausreichend und flächendeckend Fachberatungsstellen für Prostituierte, damit diese – nicht nur in dieser extremen Notlage – qualifiziert beraten und unterstützt werden können. Der Ausbau dieser Strukturen ist eine wichtige Grundlage dafür, dass Prostituierte durch qualifizierte Beratung selbstbestimmt Alternativen für ihre Lebensgestaltung entwickeln können. Daneben sind finanzielle Mittel für passgenaue Ausstiegsprogramme und Maßnahmen zur Prävention und Aufklärung für Jugendliche und Erwachsene zur Verfügung zu stellen. Zudem müssen Rahmenbedingungen geschaffen und Ressourcen zur Verfügung gestellt werden, damit die vorhandenen Strafgesetze gegen Menschenhandel und Zwangsprostitution wesentlich besser durchgesetzt werden.

Ansprechpartnerinnen

© Hermann Bredehorst

Doris Beneke

Leitung Zentrum Kinder, Jugend, Familie und Frauen

030 65211-1713

[email protected]
© Hermann Bredehorst

Dr. Annett Herrmann

Berufliche Bildung und Qualifizierung in sozialen Berufen

030 65211-1152

[email protected]