Keine Kürzung bei Hartz IV-Regelsatz von Trennungskindern

30. Mai 2016
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Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens "Rechtsvereinfachung im SGB II" plant die Bundesregierung Leistungskürzungen bei Trennungskindern. Der Regelsatz soll um die Tage gekürzt werden, die das Kind aufgrund des Umgangsrechtes beim anderen Elternteil verbringt. Anlässlich der Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales im Bundestag am 30. Mai sagt Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland:

"Alleinerziehende und ihre Kinder haben heute schon ein doppelt so hohes Armutsrisiko wie der Durchschnitt der Bevölkerung. Über 90 Prozent der Alleinerziehenden im Grundsicherungsbezug sind Frauen. Es darf daher keine Kürzungen beim Regelsatz der Kinder geben, nur weil sie sich am Wochenende beim Vater aufhalten. Der Kinderregelsatz muss voll in der Familie bleiben, in der das Kind überwiegend lebt. Bezieht der Vater ebenfalls Grundsicherung (Hartz IV), soll ihm ein Mehrbedarf eingeräumt werden, damit er sein Umgangsrecht wahrnehmen kann."

Die Diakonie gehört zu den Unterzeichnern der Erklärung "Kann ich mir den Umgang mit dem Vater leisten? Verbände fordern Umgangspauschale für Kinder statt Leistungskürzungen bei Alleinerziehenden", die vom Verband alleinerziehender Mütter und Väter, dem Deutschen Juristeninnenbund, der Evangelischen Aktionsgemeinschaft für Familienfragen und dem Zukunftsforum Familie heute veröffentlicht wird. Die Erklärung finden Sie im Anhang.

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