Ganztagsbetreuung für alle Grundschüler bringt gleichwertige Bildungs- und Entwicklungschancen

7. September 2021
  • Diakonie Zitat
  • Familie und Kinder
  • Kinderbetreuung

Ab dem Schuljahr 2026/2027 wird es bundesweit einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule geben. Bund und Länder hatten gestern eine Einigung über die Finanzierung erzielt. Dazu sagt Maria Loheide, Vorständin Sozialpolitik der Diakonie Deutschland.

Illustration aus einem Frauenkopf und einem Mädchen auf einer Schaukel
© Diakonie/Francesco Ciccolella

Ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule bietet eine echte Chance, die Bildungsgerechtigkeit in Deutschland zu verbessern, Entwicklungsversäumnisse nachzuholen und allen Kindern einen bestmöglichen Start in ihr Leben zu ermöglichen.

„Wir freuen uns sehr, dass das Gesetz zum Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule doch noch in dieser Legislaturperiode auf den Weg gebracht wird. Dadurch können zukünftig alle Grundschulkinder eine gute Förderung und damit gleichwertige Bildungschancen erhalten. Bedauerlich ist allerdings, dass der Rechtsanspruch erst für den Einschulungsjahrgang 2026 zum Tragen kommt. Die Corona-Pandemie hat einmal mehr gezeigt, wie wichtig Ganztagsangebote und -förderung für die Bildung und Persönlichkeitsentwicklung der Kinder sind und ganz besonders für Kinder aus benachteiligten Familien. Im vergangenen Jahr blieben Bildung und Förderung der Entwicklung teilweise ganz auf der Strecke. Umso wichtiger ist es, dass die Ganztagsangebote durch Schule und Jugendhilfe gemeinsam verantwortet werden. In einer ganztägigen Förderung und Betreuung sehen wir eine echte Chance, die Bildungsgerechtigkeit in Deutschland zu verbessern, Entwicklungsversäumnisse nachzuholen und allen Kindern einen bestmöglichen Start in ihr Leben zu ermöglichen.“

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