Diakonie-Zitat: Wichtiger Schritt in Richtung sanktionsfreie Existenzsicherung

5. November 2019
  • Diakonie Zitat
  • Armut und Arbeit
  • Menschenwürdiges Existenzminimum

Das Bundesverfassungsgericht hat heute in einem Urteil entschieden, dass Sanktionen bei Hartz IV teilweise verfassungswidrig sind.

Maximal 30 Prozent reduzierte Leistungen sind möglich, alles darüber Hinausgehende ist mit dem Grundgesetz nicht vereinbar. Zu diesem Urteil sagt Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland:

"Das Urteil setzt Sanktionen endlich klare Grenzen. Es ist nicht beliebig, ob und wie der Gesetzgeber die Existenz sichert. Jetzt muss er seinen Gestaltungsrahmen voll ausschöpfen. Das Umsetzen von Mindestanforderungen des Gerichts reicht nicht. Existenzsicherung und Kürzungen am Minimum sind ein offener Widerspruch. Dieser Knoten muss endlich aufgelöst werden."

Ein Erklärfilm der Diakonie zeigt, warum Sanktionen arbeitslose Menschen sozial isolieren.

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