Diakonie-Zitat: Grüne Grundsicherung ist ein Meilenstein für eine armutsfeste Existenzsicherung

23. Juni 2020
  • Diakonie Zitat
  • Corona
  • Armut und Arbeit
  • Menschenwürdiges Existenzminimum

Heute hat die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen den Beschluss „Grüne Garantiesicherung statt Hartz IV“ vorgestellt. Er berücksichtigt wesentliche Anforderungen, die die Diakonie seit 2010 bei jeder neuen Regelbedarfsermittlung einfordert.

Schriftzug "Hartz IV" aus Keksen auf einem Tellerrand
© epd-bild / Norbert Neetz

Die Diakonie fordert seit langem ein Konzept für eine wirklich armutsfeste Existenzsicherung. Der Beschluss der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen „Grüne Garantiesicherung statt Hartz IV“ berücksichtigt wesentliche Anforderungen.

Dazu erklärt Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland:

„Wir brauchen ein Konzept für eine wirklich armutsfeste Existenzsicherung. Der Beschluss der Bundestagsfraktion der Grünen für eine Grundsicherung berücksichtigt wesentliche Anforderungen, die die Diakonie seit 2010 bei jeder neuen Regelbedarfsermittlung einfordert und die den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes vollkommen entsprechen.“

Loheide bekräftigt, dass Arme nicht Teil der statistischen Vergleichsgruppe sein dürfen. Auch dürften bei der Bestimmung des Existenzminimums keine willkürlichen Streichungen von bestimmten Ausgabenpositionen vorgenommen werden. So werde vermieden, dass der tägliche existenzielle Mangel und die fehlende Teilhabemöglichkeit einkommensarmer Menschen die Grundlage für die Berechnung des Existenzminimums werden. Ausgaben für größere Anschaffungen wie zum Beispiel Waschmaschinen oder Kühlschränke könnten nicht sinnvoll als Pauschale abgebildet werden, sondern sollten direkt erstattet werden. Auch bei den Stromkosten sei es nötig, sie entsprechend der tatsächlichen Preise zu ermitteln.

Loheide: „Mit ihrem Beschluss folgt die Grüne Bundestagsfraktion grundlegenden Anforderungen an eine transparente, sach- und realitätsgerechte Ermittlung des Existenzminimums. Die Kritikpunkte an der Regelsatzberechnung durch die Diakonie wurden von den Grünen aufgegriffen. Der Beschluss stellt klar, dass das Existenzminimum keinen Sanktionen unterliegen darf.

Die Diakonie hofft, dass dieser Beschluss eine Dynamik für eine konsequente Überwindung von Armut in Deutschland in Gang setzt und dazu führt, dass die anstehende Regelbedarfsermittlung nach fairen Kriterien erfolgt. Die Corona-Krise trifft einkommensarme Menschen am härtesten, deshalb braucht es neben grundsätzlich höheren Regelsätzen aktuell zeitlich befristete Aufschläge von 100 Euro pro Person und Monat.“

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