Diakonie-Zitat: Das Kindeswohl muss entscheiden, nicht der Trauschein
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Der Bundestag hat am Donnerstagabend eine Reform des Stiefkindadoptionsrechts beschlossen. Künftig können auch Partnerinnen oder Partner in einer nichtehelichen Familie ein Stiefkind adoptieren.
Der Bundestag setzt damit eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 26. März 2019 um.
Dazu erklärt Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland. „Das Gesetz ist längst überfällig. Das Kindeswohl muss entscheiden, nicht der Trauschein. Viel wichtiger ist, dass Kinder in einem stabilen, sicheren Umfeld aufwachsen. Die gesellschaftliche Realität hat sich verändert, die Familienmodelle sind vielfältig. Entscheidend ist, dass Eltern Verantwortung übernehmen, Kinder sich auf stabile Beziehungen verlassen können und die Kinder bestmöglich unterstützt und auf ihrem Lebensweg begleitet werden.“
Darüber hinaus sieht die Diakonie den Bedarf nach einer grundlegenden, in sich stimmigen Reform des Adoptions-, des Sorge- und Umgangsrechts bezogen auf die Vielzahl unterschiedlicher Familienmodelle, die in unserer Gesellschaft Realität sind.
In der Stellungnahme der Diakonie Deutschland finden Sie weitere Informationen.
Für Rückfragen und weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.