Abschiebungen nach Afghanistan und Syrien sind menschenrechtlich unverantwortlich!
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Anlässlich der heute beginnenden Innenministerkonferenz in Weimar appelliert die Diakonie Deutschland an Bund und Länder, sich für einen flächendeckenden Stopp von Sammelabschiebungen nach Afghanistan einzusetzen. Der Abschiebestopp für Syrien müsse verlängert werden. Bund und Länder planen am 16. Dezember, Sammelabschiebungen nach Afghanistan wiederaufzunehmen.

Nach Ansicht der Diakonie ist es unverantwortlich, derzeit nach Afghanistan abzuschieben. Sie setzt sich für einen flächendeckenden Stopp von Sammelabschiebungen nach Afghanistan ein.
Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland:
„Es ist unverantwortlich, derzeit nach Afghanistan abzuschieben. Besonders für Europa-Rückkehrer ist es dort lebensgefährlich. Sie werden der Spionage und des Verrats bezichtigt und sind von Verfolgung und Gewalt betroffen bis hin zu Todesdrohungen. Ihnen bleibt oft nur der Ausweg, sich den radikal-islamischen Taliban oder anderen Kriegsparteien anzuschließen oder die erneute Flucht anzutreten. Aktuell kommt die desaströse humanitäre Lage infolge der Covid19-Pandemie hinzu, die das Überleben zusätzlich gefährdet.“
Überlegungen, den seit 2012 geltenden Abschiebungsstopp nach Syrien aufzuweichen, seien angesichts der aktuellen politischen Situation unverantwortlich.
Loheide: „Rückkehrenden droht nachweislich willkürliche Verhaftung oder sie verschwinden einfach. Das widerspricht jeder menschenwürdigen Behandlung. Zum Internationalen Tag der Menschenrechte am 10. Dezember appelliere ich an die Innenminister von Bund und Ländern: Abschiebungen können ein legitimes Mittel des Rechtsstaates sein, müssen aber in Einklang mit den Menschenrechten stehen. Es ist eine große Errungenschaft, dass in Deutschland das Verbot der Folter und der unmenschlichen Behandlung als absolut gilt. Das muss für alle Menschen gelten, auch für Straftäter und ‚Gefährder‘. Diese Menschen müssen die gleiche Härte der deutschen Gesetze erfahren und zur Verantwortung gezogen werden wie alle anderen, die Straftaten begehen, und gehören nicht abgeschoben.“
Für Rückfragen und weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
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