02.2018: Familienzusammenführungen im Rahmen der Dublin-III-Verordnung nach Deutschland

23. April 2018
  • Diakonie-Text
  • Flucht und Migration
  • Familiennachzug

Die Wahrung der Familieneinheit ist ein hohes Gut – Familien gehören zusammen! Die Familienzusammenführung mit Angehörigen, die sich noch außerhalb der EU befinden, ist ständiger Begleiter aller Migrationsfachdienste und Einrichtungen. Aber auch die Familieneinheit innerhalb der Europäischen Union wird zunehmend ein wichtiger Bestandteil der Beratung.

Wenn Familienangehörige nicht gemeinsam fliehen und über unterschiedliche EU-Mitgliedstaaten verstreut sind, wird die Familieneinheit meist nicht über das Botschaftsverfahren, sondern im Rahmen des Dublin-Verfahrens hergestellt. Hier ist Spezialwissen erforderlich, das mit dieser Handreichung erworben werden kann. Bei Bedarf können auch Fortbildungsangebote vermittelt werden.
Die Handreichung "Familienzusammenführungen im Rahmen der Dublin-III-Verordnung nach Deutschland. Anspruch - Verfahren - Praxistipps" richtet sich an alle, die in der Beratung von Flüchtlingen tätig sind, ob in der Asylverfahrensberatung, der Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer (MBE) oder den Jugendmigrationsdiensten (JMD), den Einrichtungen für unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge, den Vormündern und den unzähligen freiwillig engagierten Flüchtlingshelfern.

Fortbildungsveranstaltung „Familienzusammenführungen im Rahmen der Dublin- III-Verordnung und Neuregelung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten"

Am Freitag, den 31. August 2018 veranstaltete die Forschungsstelle Migrationsrecht in Kooperation mit der Diakonie Deutschland eine Fortbildung zum Thema Familienzusammenführungen, die sich im Schwerpunkt mit den Voraussetzungen und Verfahrensabläufen der Familienzusammenführungen nach der Dublin-III-Verordnung befasst hat. Robert Nestler, u.a. Mitbegründer von refugee law clinics abroad e.V., und Rechtsanwältin Dr. Hannah Tewocht, Mitglied der Forschungsstelle Migrationsrecht, gaben in der Veranstaltung einen Überblick über die praxisrelevanten Fragestellungen im Bereich Familienzusammenführung von Geflüchteten nach der Dublin-III-Verordnung sowie gemäß § 36a AufenthG zu subsidiär Schutzberechtigten. Neben den rechtlichen Grundlagen wurden auch Fragen des Rechtsschutzes angesprochen und mit den Teilnehmerinnen und Teilnehmern diskutiert.

Weitere Videovorträge der Fortbildungsveranstaltung finden Sie im Youtube-Kanal der Forschungsstelle Migrationsrecht.