Auf Grenzen achten – Sicheren Ort geben

20. September 2017
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Arbeitshilfe für Kirche und Diakonie bei sexualisierter Gewalt

Kinder und Jugendliche in ihrer Entwicklung und der Entfaltung ihrer Persönlichkeit zu unterstützen,ist grundlegendes Anliegen von Kirche und Diakonie im Bereich der Bildung. Weil wir davon überzeugt sind, dass jeder einzelne Mensch als Geschöpf und Abbild Gottes eine unantastbare Würde besitzt, müssen Angebote und Einrichtungen im kirchlichen und diakonischen Bereich dies widerspiegeln und sich durch eine Kultur der Achtsamkeit, des Respekts und der Wertschätzung auszeichnen.

Die kirchlich-diakonische Arbeit mit Kindern und Jugendlichen ist im hohen Maße Beziehungsarbeit und hat von ihrem Selbstverständnis her den Anspruch, Kindern und Jugendlichen einen sicheren und geschützten Raum zur Entfaltung zu bieten.In besonders scharfem Gegensatz zu diesem Anliegen steht es, wenn Kinder, Jugendliche oder junge Erwachsene sexualisierte Gewalt erfahren. Sexualisierte Gewalt kommt jedoch überall vor - auch in kirchlichen und diakonischen Diensten und Einrichtungen. Davon zeugen nicht zuletzt Berichte über sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen, die vor allem im Jahr 2010 öffentlich wurden. Durch den Mut der Betroffenen, die diese Fälle an die Öffentlichkeit getragen haben, wurde ein gesellschaftlicher Diskurs initiiert.

Die Bundesregierung hat dazu einen Runden Tisch "Sexueller Kindesmissbrauch" und die Stelle eines Unabhängigen Beauftragten zur Aufarbeitung des sexuellen Kindesmissbrauchs eingerichtet. Kirche und Diakonie verpflichten sich mit den Vereinbarungen zur Umsetzung der Empfehlungen des Runden Tisches "Sexueller Kindesmissbrauch" zur Übernahme der dort getroffenen Absprachen. Auch mit ihrer aktiven Beteiligung am "Runden Tisch Heimerziehung" haben Kirche und Diakonie deutlich gemacht, dass Verdrängen und Verschweigen von Übergriffen nicht zugelassen werden und Betroffene solidarische Unterstützung erhalten. Kirche und Diakonie sehen sich in besonderer Weise verpflichtet, in ihren Einrichtungen und Diensten in diakonischer Trägerschaft anvertraute Kindern und Jugendliche wirkungsvoll vor sexualisierter Gewalt zu schützen. Leitungskräfte kirchlicher und diakonischer Einrichtungen haben die Aufgabe, in ihrem Zuständigkeitsbereich durch Präventionsmaßnahmen sexualisierte Gewalt zu verhindern. Alle Mitarbeitenden haben die Aufgabe, achtsam zus ein und gegen Taten einzuschreiten. Zu einer wirkungsvollen Prävention gehören die Förderung von Sensibilität und Aufmerksamkeit gegenüber sexualisierter Gewalt, aber auch konkrete Leitlinien, anhand derer Einrichtungen und Träger passgenaue Konzepte entwickeln können.

Die vorliegende Arbeitshilfe gibt einen Überblick über die grundlegenden Mindeststandards zur Prävention von sexualisierter Gewalt in Kirchengemeinden und in diakonischen Einrichtungen. Sie ist in enger Zusammenarbeit zwischen der EKD und dem Diakonie Bundesverband entstanden und ist als Anregung und Maßstab für die Schaffung einer "Kultur der Achtsamkeit" gedacht.Die Arbeitshilfe gliedert sich wie folgt: Sie beginnt mit einer theologischen Auseinandersetzung und der Begründung des Schutzauftrages,der bei Kirche und Diakonie im Lichte der christlichen Tradition einen ganz besonderen Stellenwert einnimmt.