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Zivildienstverwaltungsstellen
Wenn Sie einen Zivildienstplatz suchen, sollten Sie sich an die Verwaltungsstellen für den Zivildienst in den Landesgeschäftsstellen der Diakonie wenden. Dort werden Sie beraten und erhalten ausführliche Informationen zur Einberufung in den Zivildienst, zu freien Zivildienststellen, Sold, Unterbringung oder Verpflegung.
Vermittlung von Zivildienststellen
Die Vermittlung von freien Zivildienstplätzen ist Aufgabe unserer Verwaltungsstellen für den Zivildienst in den Landesverbänden der Diakonie. Anschriften finden Sie in der Adressenliste.
Von den meisten Verwaltungsstellen werden keine "Listen" verschickt. Sie erhalten auf Anfrage einige Anschriften von Beschäftigungsstellen, in denen freie Zivildienstplätze zu dem von Ihnen gewünschten Termin vorhanden sind.
Bei Kontaktaufnahme mit einer unserer Verwaltungsstellen für den Zivildienst sollten Sie nachfolgende Angaben möglichst vollständig machen, da die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nur gezielt suchen können, wenn präzise Angaben vorliegen:
- Datum der rechtskräftigen Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer
- Vorgesehener Einberufungstermin (sofern bekannt)
- Sind Sie zurückgestellt? Wenn ja, bis wann?
- Gewünschter Einsatzbereich (z.B. Krankenhaus, Kirchengemeinde, Alten- oder Behindertenhilfe usw.)
- Gewünschter Arbeitsbereich (Pflege, Betreuung, Fahrdienst usw.)
- Haben Sie Verwendungsausschlüsse (z.B. Tauglichkeitsgrad 3, Einschränkungen der Augen, kein schweres Heben und Tragen usw.)?
- Haben Sie den Führerschein? Wenn ja, seit wann?
- Ausbildung/Schulbildung/besondere Kenntnisse
- Zivildienststelle mit / ohne Unterkunft
Termine, Fristen
Wenn Sie bereits eine Aufforderung vom Bundesamt für den Zivildienst (BAZ) erhalten haben, binnen einer bestimmten Frist eine Zivildienststelle vorzuweisen, denken Sie bitte daran, dass die Unterlagen einer Einplanung von Ihrer künftigen Dienststelle auf dem Verwaltungsweg an das BAZ geschickt werden müssen. Nur wenn die gesetzlichen Fristen genau beachtet werden, ist gewährleistet, dass Sie nicht vom BAZ direkt eingeplant werden.
Freiwilliges soziales Jahr §14c ZDG
Anerkannte Kriegsdienstverweigerer könnten statt des Zivildienstes ein Freiwilliges Soziales oder auch ein Ökologisches Jahr ableisten. Sie wenden sich dazu bitte an:
Ev. Freiwilligendienste für junge Menschen FSJ und DJiA gGmbH
Otto-Brenner-Str. 9
30159 Hannover
Telefon (0511) 4500083-40
Telefax (0511) 4500083-31
E-Mail: djia@ev-freiwilligendienste.de
Internet: www.ev-freiwilligendienste.de
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