Auch Jugendliche im Knast haben Hoffungen und Träume
Ausgewählte Projekte für jugendliche Straftäter
Kampagne „Anstoß für ein neues Leben“
Weitere Informationen zur Straffälligenhilfe
Weitere Informationen zur Straffälligenhilfe
Ziel der Straffälligenhilfe im Diakonischen Werk der EKD ist es, die Hilfen für Straffällige zu verbessern, zu erweitern und ihre gesellschaftliche Integration und Resozialisierung zu fördern. Hilfen erhalten Betroffene und ihre Familien während einer Haft und nach der Entlassung oder zur Haftvermeidung.
Haftentlassene und von Haft bedrohte Menschen leben häufig in besonderen sozialen Schwierigkeiten. Zu den Hilfeangeboten gehören zum Beispiel Sucht – und Drogenberatung, Schuldnerberatung, Aufarbeitung der Lebenssituation, Anregungen zur Freizeitgestaltung und Impulse zur Sinnfindung.
Die überwiegend Hauptamtlichen begleiten Ausgänge, helfen bei der Wiedereingliederung nach der Haft und bieten seelsorgerische Betreuung. Häufiges Gesprächsthema bei den Beratungen sind Fragen nach Sinn und Neuorientierung für die Zeit nach der Haft. Alle Angebote der Straffälligenhilfe sind freiwillig, es besteht kein zugewiesenes Betreuungsverhältnis wie bei der staatlichen Sozialarbeit im Knast.
Die Straffälligenhilfe der Diakonie koordiniert und fasst die Arbeit der evangelischen Straffälligenhilfe der Diakonischen Werke der Landeskirchen zusammen. Eine nahegelegene Beratungsstelle nennt Ihnen gerne der zuständige Referent in ihrem Diakonischen Werk oder die
Ev. Konferenz für Straffälligenhilfe
Reichensteiner Weg 24
14195 Berlin
Telefon (030) 83001-0
Fax (030) 83001-222
E-Mail: straffaelligenhilfe@diakonie.de
Ehrenamtliches Engagement für Straffällige kann die Resozialisierungsbemühungen unterstützen. Besuchsdienste zu Hause und in der Justizvollzugsanstalt, Begleitung bei Haftausgängen, Briefpartnerschaften sind mögliche Formen.
Ehrenamtlicher Straffälligenhelferinnen oder -helfer üben vor dem Einstieg in die Arbeit in einem Grundkurs den offenen, manchmal nicht unproblematischen Umgang mit Straffälligen. Solche Kurse werden von vielen regionalen Diakonischen Werke angeboten.
Darüber hinaus werden ehrenamtlichen Straffälligenhelfern das notwendige Grundwissen aus dem Strafrecht, Sozialrecht, Zivilrecht, Strafvollzugsbestimmungen und anderen Rechtsvorschriften vermittelt.

