11.03.2011
Zusammenstellung der Diakonie-Stellungnahmen zu den Änderungen des SGB II und XII
eine Arbeitshilfe
Berlin (DWEKD) - Am 23. Februar ist der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat zu einer Einigung über die Hartz-IV-Reform gelangt; Bundestag und Bundesrat haben die Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses am 25. Februar angenommen. Die damit verbundenen Gesetzesänderungen treten nach ihrer Verkündung rückwirkend zum 1. Januar 2011 in Kraft.
Die Diakonie hatte am 06.10.2010, 18.11.2010, 09.12.2010 und 25.02.2011 zu den einzelnen Entwicklungsschritten Stellung genommen sowie im Vorfeld der Gesetzgebung am 30. August 2010 ihre Erwartungen an die Reform der Grundsicherung dargelegt. Die jeweiligen Stellungnahmen der Diakonie bewerteten die zu dem Termin neu hinzutretenden Änderungen.
Das nun hier vorgelegte Papier stellt als Arbeitshilfe die Neuregelungen im Zusammenhang des neu gefassten Gesetzes und deren Kommentierungen durch die Diakonie als eine durchgeschriebene Fassung aller Diakonie-Stellungnahmen vor. Die bekannten Einzelbewertungen der Diakonie zu den jeweiligen Neuregelungen werden entlang der insgesamt in Kraft getretenen Gesetzesänderungen in der Reihenfolge des endgültigen Gesetzestextes zusammengetragen.
Die Bewertung von Teilen der Entwurfsfassungen, die sich im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens erledigt haben bzw. durch spätere Überarbeitungen überholt wurden, entfallen in dieser Zusammenstellung.
Die am 25.2. durch die Diakonie erfolgte Kommentierung der noch nicht umgesetzten Protokollerklärungen bildet den Abschluss dieser Darstellung. Grundlage und Maßstab für die Bewertungen der Diakonie war das bereits erwähnte Papier vom 30. August 2010 „Erwartungen der Diakonie an die Reform der Grundsicherung“, das das Verfassungsgerichtsurteil vom 9. Februar bewertet und Konsequenzen aus dieser Grundlagenentscheidung formuliert. Die Bewertungen der Diakonie erfolgten in den Diakonie- Stellungnahmen insgesamt anhand der im Papier vom 30. August 2010 genannten Grundsätze.

