Stellungnahmen

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23.08.2001

Blind-PG

vorläufige Stellungnahme zur Zweiten Verordnung zur Änderung der Heimmitwirkungsverordnung

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Das Diakonische Werk der EKD betont in seinem Leitbild ausdrücklich, daß diakonisches Handeln nicht nur nach dem fragt, was der Mensch braucht, sondern auch nach dem, was er will.

Deshalb sieht es die Diakonie als wesentlich an, daß Heimbewohnern und Heimbewohnerinnen die Teilhabe an der Gestaltung des Heimlebens ermöglicht wird.

Es ist jedoch auch sicherzustellen, dass die durch die Novellierung der Heimmitwirkungsverordnung entstehenden Kosten als Entgeltbestandteil in den Leistungsgesetzen verankert werden und nicht letztendlich von den Bewohnerinnen und Bewohnern geleistet werden müssen.

Die Position des Diakonischen Werkes der EKD zu den einzelnen Punkten der Verordnung finden Sie in der nachstehenden vorläufigen Stellungnahme.

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