Stellungnahmen

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25.06.2001

Blind-PG

Vorläufige Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Pflege-Leistungsverbesserungsgesetzes

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Das Diakonische Werk der EKD begrüßt nachdrücklich die Absicht der Bundesregierung, die Situation dementer Pflegebedürftiger und ihrer Angehörigen zu verbessern. Dies entspricht einer seit Einführung der Pflegeversicherung vom Diakonischen Werk der EKD immer wieder gestellten Forderung.

Ein gravierender Mangel des vorliegenden Gesetzentwurfs ist darin zu sehen, dass z.B. demente Pflegebedürftige in der Stufe 0 nach wie vor keine Leistungen der Pflegeversicherung erhalten. Auch greift die Argumentation des Gesetzgebers zu kurz, wonach keine Leistungsverbesserungen für demente Pflegebedürftige, die stationär versorgt werden, notwendig sind.

Die Einzelheiten zur Position des Diakonischen Werkes der EKD zum Referentenentwurf finden Sie in der nachstehenden Stellungnahme.

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