Stellungnahmen

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29.11.2001

Blind-PG

Stellungnahmen des DW EKD und der BAG FW
zum "Entwurf eines Zusatzprotokolls zum Übereinkommen über Menschenrechte und Biomedizin über biomedizinische Forschung"

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Der Europarat in Straßburg veröffentlichte im Sommer 1994 den ersten Entwurf einer "Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Menschenwürde im Hinblick auf die Anwendung von Biologie und Medizin (Bioethik-Konvention)".

1997 ist diese Konvention in Oviedo als „Übereinkommen zum Schutz der Menschenrechte und der Menschenwürde im Hinblick auf die Anwendung von Biologie und Medizin: Übereinkommen über Menschenrechte und Biomedizin" vom Europarat verabschiedet und zur Unterzeichnung aufgelegt worden.

Nach intensiven öffentlichen Debatten hat die Bundesrepublik Deutschland das Übereinkommen nicht gezeichnet und auch keines seiner Zusatzprotokolle.

Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege in Deutschland (BAG FW) und das Diakonische Werk der EKD haben sich in den vergangenen Jahren in jeweils eigenen Stellungnahmen zu dieser Konvention geäußert. Auch der jetzt veröffentlichte Entwurf eines Zusatzprotokolls des Europarates bringt gegenüber dem Stand von 1996 keine wesentlichen Veränderungen oder neuen Sachstände, die eine Unterzeichnung des Übereinkommens oder des Zusatzprotokolls rechtfertigen würden.

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