Stellungnahmen

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14.07.2003

Blind-PG

Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Elften Buches SGB

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Das Diakonische Werk unterstützt ausdrücklich die Absicht der Bundesregierung, die Pflege- und Versorgungsqualität in Pflegeeinrichtungen und -diensten zu fördern. Auch wird die Intention, den Verwaltungs- und Prüfaufwand zu reduzieren, begrüßt.

Der vorliegende Referentenentwurf enthält jedoch eine Vielzahl an Vorschriften und Pflichten sowie ungeklärten Fragen, die Pflegeeinrichtungen und -dienste dazu zwingen, Qualität in ihren Einrichtungen als schriftlich dokumentierte und von Prüfern nachvollziehbare Stoffsammlung zu interpretieren. Da die Prüfergebnisse an die Verhandlungspartner weitergeleitet werden sollen, muss Qualität entsprechend außenwirksam aufbereitet werden.

Dies hat nichts mehr mit dem einrichtungsinternen Qualitätsmanagement zu tun. Es besteht die Gefahr, dass sich die Pflegeeinrichtungen entweder auf die externen Prüfungen konzentrieren und dabei die eigentliche Pflege- und Versorgungsqualität vernachlässigen oder aber beides parallel betreiben, was den Einsatz großer finanzieller und personeller Ressourcen erfordert.

Qualität kann nur dann nachhaltig entstehen und weiterentwickelt werden, wenn alle Mitarbeitenden in den Einrichtungen ihren Beitrag hierzu erkennen und sich zu ihrem zentralen Anliegen machen. Deshalb müssen auch mitarbeiterbezogene Anreizsysteme geschaffen werden und nicht nur formale Regelungen.

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