Stellungnahmen

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05.06.2007

Blind-PG

Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Stärkung des bürgerschafltichen Engagements

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Der vorliegende Gesetzentwurf stellt nach Ansicht des Diakonischen Werkes der EKD einen wichtigen Beitrag zum Erhalt des Systems der Gemeinnützigkeit als kulturellem Wert der Bundesrepublik Deutschland dar.

In der angehängten Stellungnahme wird begrüßt, dass neben der Bundesregierung, dem Bundesrat auch alle im Bundestag vertretenen Parteien konsequent für die Stärkung der Zivilgesellschaft in Deutschland eintreten und eine Änderung der steuerrechtlichen Rahmenbedingungen für notwendig erachten. Der Entwurf weist in die richtige Richtung.

Zugleich ist der Bundesregierung zuzustimmen, dass mit dem jetzt vorliegenden Gesetzentwurf die Reform des Gemeinnützigkeits- und Spendenrechts noch nicht abgeschlossen ist.

Wichtig ist, dass das Gesetzgebungsverfahren möglicht bald abgeschlossen wird. Nur so können die positiven Auswirkungen der geplanten Neuregelung auch zeitnah umgesetzt werden. Gerade die erforderliche Arbeit an der Umsetzung, etwa im Spendenrecht, wird Zeit kosten. Dies im Blick zu behalten ist auch deshalb wichtig, da das Gesetz rückwirkend in Kraft treten soll.

Zusammen mit der Stellungnahme werden weiterführende Vorschläge seitens des Diakonischen Werkes der EKD gemacht. Konkret geht es zum einen um Ergänzungsvorschläge, die eine Verbesserung der strukturellen Rahmenbedingungen gemeinnütziger Dienstleistungserbringung in den Mittelpunkt stellen. Zum anderen sind es Anpassungen beim Umsatzsteuerrecht.

Nicht zuletzt sollten auch Vorschläge berücksichtigt werden, die diese Gemeinnützigkeitsreform auch im europäischen Kontext absichern.

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