Stellungnahmen
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16.01.2007
Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Rechts zur Anfechtung der Vaterschaft
Die Diakonie hat in der Vergangenheit das Zuwanderungsgesetz und seine Umsetzung intensiv begleitet. Ihre Beratungsstellen beraten immer wieder alleinstehende ausländische Mütter, die in oft sehr schwierigen Lebenslagen für sich und ihre Kinder Rat und Hilfe suchen. Vor dem Hintergrund dieser praktischen Erfahrungen stößt der Gesetzgebungsentwurf auf erhebliche Bedenken.
Mit dem Gesetzentwurf setzt die Bundesregierung einen Beschluss der Innenministerkonferenz vom 18. und 19. November 2004 um. Dem Beschluss liegt ein Bericht über die Inanspruchnahme des Familiennachzuges nach § 28 AufenthG mit einhergehender Vaterschaftsanerkennung für ein Kind eines ausländischen Elternteils zugrunde.
Dieser Bericht nennt keine belastbaren Zahlen, die den Schluss auf einen erheblichen Missbrauch der Vaterschaftsanerkennung rechtfertigen. Trotzdem spricht der Entwurf von einer nicht näher belegte Befürchtung, dass sich "organisierte Strukturen" bilden, die Schein-Vaterschaftsanerkennungen in größerem Umfang "vermitteln" könnten.
Auf Grund der Erfahrung aus der Beratungspraxis ergeben sich aus Sicht des Diakonischen Werkes der EKD schwerwiegende Bedenken etwa dadurch, dass die Elternautonomie infragegestellt und die Verfassungsrechtliche Schutzpflicht gegenüber Ehe und Familie verletzt wird. Nich zuletzt entstehen unzumutbare Belastungen durch Ermittlungen der Behörden. Insgesamt scheint bei dem Gesetzentwurf das Kindeswohl nicht ausreichend berücksichtigt worden sein.
Zusammengefasst erscheint es äußerst fraglich, ob ein Gesetz gegen die missbräuchliche Vaterschaftsanerkennung überhaupt notwendig ist.

