Stellungnahmen

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01.07.2003

Blind-PG

Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des SGB VIII - Kinder- und Jugendhilfe

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Am 23.05.2003 hat der Bundesrat den vom Land Bayern eingebrachten Gesetzentwurf zur Änderung des SGB VIII (Bundesrats-Drucksache 279/03) mehrheitlich angenommen und dem Bundestag zur Beschlussfassung zugeleitet.

Die CDU/CSU-Fraktion des Bundestages hat diesen Gesetzentwurf als eigenen Gesetzesantrag (Bundestags-Drucksache 15/1114) im Wortlaut übernommen und ebenfalls in den Bundestag eingebracht.

Am 03.07.2003 wurde dieser Gesetzentwurf in 1. Lesung im Bundestag behandelt und danach in die zuständigen Ausschüsse zur Beratung weitergeleitet.

Das Diakonische Werk der EKD kann wesentlichen Bestandteilen des Gesetzentwurfes nicht zustimmen und fordert die Mitglieder des Deutschen Bundestages deshalb auf, den Gesetzentwurf abzulehnen. Vor einer endgültigen Entscheidung sollte unbedingt eine Anhörung von Expertinnen und Experten über die zu erwartenden Folgen der vorgesehenen Änderungen im SGB VIII durchgeführt werden.

Zusammengefasst sind die Gründe für die ablehnende Haltung folgende:

  • Kosteneinsparungen werden nicht erreicht.
  • Abgrenzungsschwierigkeiten und Zuständigkeitsstreitigkeiten werden nicht reduziert. Junge Volljährige mit einer seelischen Behinderung werden benachteiligt und damit diskriminiert.
  • Qualifizierte Hilfeplanung und bestehende Handlungsspielräume in den Jugendämtern werden eingeschränkt.
  • Starre Altersbegrenzungen für die Leistungsgewährung haben Beziehungsabbrüche zur Folge.
  • Der Prüfungs- und Begründungsaufwand und damit der bürokratische Verwaltungsaufwand bei der Hilfegewährung nehmen zu.

Zur Begründung im Einzelnen lesen Sie die angehängte Stellungnahme.

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