Stellungnahmen

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16.05.2007

Blind-PG

Stellungnahme von Diakonie und Caritas zum Gesetzentwurf zur Umsetzung von aufenthalts- und asylrechtlichen Richtlinien der EU

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Nach gemeinsamer Auffassung von Diakonie und Caritas wird der vorliegende Gesetzentwurf den europäischen Vorgaben nicht gerecht. Zudem ist er in Teilen verfassungswidrig und entspricht auch nicht den humanitären Standards.

In der ausführlichen Stellungnahme wird diese ablehnende Einschätzung an verschiedenen konkreten Inhalten erläutert. Sicher gibt es auch einige positive Aspekte. Aber in der Gesamtsumme und Zielrichtung des Gesetzes geht es um Abgrenzung, Verschärfung und eine mehr restriktive Auslegung der Vorgaben seitens der Europäischen Union.

Möglichkeiten, gerade auch im humanitären Bereich die Integration zu erleichtern, wurden oft außen vorgelassen. War beispielsweise in der jetzigen Fassung des Aufenthaltsgesetzes noch von einem Angebot und der Pflicht zu Integrationskursen die Rede, steht jetzt die Pflicht im Vordergrund. Wobei eine Nicht-Teilnahme Sanktionen und Strafmaßnahmen nach sich zieht. Integration kann aber nur im beiderseitigen Wollen und Aufeinander-Zugehen gelingen.

Ein zentraler Kritikpunkt sind die Verschärfungen bei der Familienzusammenführung. Hier alle Ehen mit ausländischen Partnern unter Generalverdacht zu stellen, den Zuzug von der Sicherung des Lebensunterhalts abhängig zu machen, stellen einen unzulässigen Eingriff in den Schutz von Ehe und Familie dar und sind zum Teil nicht verfassungskonform

Eine Kurzfassung der Stellungnahme (drei Seiten) wie auch die ausführliche Fassung (56 Seiten) finden Sie nachstehend.

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