Stellungnahmen
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14.10.2011
Stellungnahme zum Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung
Berlin (Diakonie) - Nach Auffassung des Diakonie Bundesverbandes muss die gesundheitliche Versorgung ganzheitlich betrachtet werden.
Das bedeutet, dass in allen Regionen Deutschlands eine gleichwertige gesundheitliche Versorgung wohnortnah zugänglich sein muss und die Versorgungsplanung und -struktur sich an den kleinräumigen regionalen Bezügen sowie an der Morbidität der Bevölkerung orientieren muss.
Gesundheitliche Versorgung umfasst aber nicht nur ärztliche, sondern auch psychosoziale und pflegerische Leistungen. Dazu gehört auch, dass die persönlich-menschliche Zuwendung, die dafür notwendige Zeit sowie die Behandlungs- und Beziehungskontinuität als wesentliche Elemente für Heilungs- und Genesungsprozesse berücksichtigt werden können.
Am vorgelegten Entwurf begrüßt der Diakonie Bundesverband den Ausbau und die Flexibilisierung der Instrumente zur Sicherstellung der ärztlichen Versorgung insbesondere in ländlichen Regionen und die geplante kleinräumige, flexiblere und am absehbaren Bedarf (Morbidität, Altersaufbau) orientierte Bedarfsplanung. Ebenfalls positiv ist die erweiterte Möglichkeit der Einbeziehung von Krankenhäusern oder Ärztinnen/Ärzten, die in stationären Einrichtungen tätig sind, zur Teilnahme an der ambulanten Versorgung.
Änderungsbedarf wird beispielsweise an der Ausrichtung des GKV-VSG am traditionellen Arztbild gesehen. Aus diakonischer Sicht muss es zur Neuverteilung der Aufgaben zwischen den Gesundheitsberufen kommen. Für die spezialisierte Versorgung von erwachsenen Menschen mit Behinderung sollten in Analogie zu den Sozialpädiatrischen Zentren eigene Zentren geschaffen werden. Auch in der Nachsorge nach Krankenhausaufenthalten müssen Versorgungslücken geschlossen werden.
Eine ausführliche Darstellung finden Sie in der angehängten Stellungnahme. Sie wurde vorgelegt zur öffentlichen Anhörung im Gesundheitsausschuss am 19. Oktober 2011.

