Stellungnahmen

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30.11.2011

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Stellungnahme des Diakonie Bundesverbandes zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Einführung eines pauschalierten Entgeltsystems für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen

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Berlin (Diakonie) - Mit der Einführung eines neuen pauschalierenden Entgeltsystems soll der Weg von der krankenhausindividuellen Verhandlung kostenorientierter Budgets hin zu einer leistungsorientierten Krankenhausvergütung beschritten werden.

Der Diakonie Bundesverband hat zum geplanten Gesetzesvorhaben bereits am 15. März 2011 Stellung genommen. Der vorliegende Referentenentwurf  regelt die noch offene Einbindung in die Krankenhausfinanzierung. In ihm sind wesentliche Forderungen der Diakonie berücksichtigt.

Darunter die Forderung nach ausreichend langen Übergangszeiträumen und die Forderung, im Zuge der Entgeltreform die Erprobung sektorenübergreifender Modelle zu ermöglichen. Zu begrüßen ist weiterhin, dass mit der Bundespflegesatzverordnung ein für die Finanzierung der Psychiatrie und Psychotherapie eigenständiges Gesetzeswerk bestehen bleibt und somit die Gefahr einer Fehlinterpretation des neuen Psychiatrie-Entgeltsystems als DRG-System verringert wird.

Hingegen wird die im Referentenentwurf nur für Optionshäuser vorgesehene mögliche Nachverhandlung von Personalstellen nach der Psychiatrie-Personalverordnung (PsychPV) bis 2016 vom Diakonie Bundesverband sehr kritisch gesehen. Die Diakonie setzt sich deshalb auch nachdrücklich dafür ein, dass die Nachverhandlungsmöglichkeiten nach PsychPV für alle Krankenhäuser bis 2016 fortbesteht. Eine ansonsten drohende Verschlechterung der Behandlungs- und Versorgungsqualität ist nicht akzeptabel und widerspricht im Übrigen auch der Intention des Gesetzgebers in der Begründung zum Krankenhausfinanzierungsreformgesetz (KHRG).

Darüber hinaus plädiert die Diakonie für eine Stärkung der Qualitätssicherung und spricht sich für einen Beirat aus unabhängigen Expertinnen und Experten unter Einbezug von Psychiatrieerfahrenen und Angehörigen aus.

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